Ein Arzt mit Stetoskop: Die Wüttembergische hat eine neue stationäre Krankenzusatzpolice auf den Markt gebracht. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 15.12.2017 um 13:47
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Die Württembergische Krankenversicherung hat einen neuen stationären Zusatztarif auf den Markt gebracht. Was alles im Leistungskatalog enthalten ist, erfahren Sie hier.

Mit einem stationären Krankenzusatztarif sollen GKV-Versicherte im Krankenhaus wie Privatversicherte gestellt werden. Nun hat die Württembergische Krankenversicherung eine neue stationäre Krankenzusatzversicherung auf den Markt gebracht.

Diese Leistungen übernimmt der Versicherer nun:

  • Wahlleistungen bei einer Anschlussheilbehandlung
  • Besondere Verpflegungsarten, Sanitärzelle, Telefon, Internet, Radio- und TV-Geräte
  • Verzicht auf die allgemeine Wartezeit
  • Beleghebammen und -entbindungspfleger
  • Erstattung über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
  • Transportkosten für die Verlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands

Diese Leitungen hat die Württembergische verbessert:

  • Übernachtung der Eltern im gleichen Raum bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (bisher: 10. Lebensjahr)
  • 30 Euro Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf die Unterbringung im Zweibettzimmer, 50 Euro (bisher: 30 Euro) bei Verzicht auf die wahl- und belegärztlichen Leistungen
  • Bei einer geplanten Krankenhausbehandlung im Ausland werden Aufwendungen bis 150 Euro je Verweiltag erstattet (bisher: 75 Euro). Akute Fälle im Krankenhaus sind auch weiterhin nicht begrenzt.
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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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