Für alle, die ab dem Jahr 2000 in die PKV gekommen sind, gibt es einen „Airbag“ zur Dämpfung der Beiträge im Alter. © picture alliance/dpa/Revierfoto
  • Von René Weihrauch
  • 10.11.2020 um 12:38
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:25 Min

„Die PKV kann sich doch im Alter keiner mehr leisten!“ Welcher Makler hat dieses Argument nicht schon gehört? Dabei gibt es viele Möglichkeiten, die Beiträge im Ruhestand finanzierbar zu halten. „Der Kunde muss sie nur kennen“, sagt Ralf Garwels, Produktmanager Krankenversicherung bei Hanse-Merkur.

Um Beitragsanpassungen im Alter abzumildern, haben die Versicherer mehrere Instrumente entwickelt. Da sind zunächst einmal die Entlastungstarife, mit denen Kunden schon früh dafür sorgen können, dass ihre PKV-Kosten auch später im Rahmen des Bezahlbaren bleiben. „Diese Tarife sind hoch attraktiv – für Angestellte ebenso wie für Selbstständige und Freiberufler“, sagt Ralf Garwels, Produktmanager Krankenversicherung bei Hanse-Merkur. Der Grund: „Zum einen sind sie als Teil der privaten Krankenversicherung arbeitgeberzuschussfähig. Fest angestellte Versicherte müssen sie also im günstigsten Fall nur zur Hälfte selbst tragen. Selbstständige haben die Möglichkeit, die Beiträge im Rahmen der Krankenversicherung steuerlich abzusetzen – und zwar unbegrenzt. Es gibt hier keinen Höchstbetrag. Auch das kann die tatsächlichen Kosten für einen solchen Tarif erheblich senken.“

Die Beitragshöhe richtet sich bei Entlastungstarifen nach der gewünschten Reduzierung der Beiträge im Alter, also normalerweise ab 65 Jahren. Eine Entlastung um 100 Euro monatlich lässt sich bereits mit einem günstigen Tarif um die 30 Euro erzielen. Beim Selbstbehalt ist sogar eine Reduzierung bis auf 0 Euro möglich. Den durchschnittlichen Monatsbeitrag beziffert Ralf Garwels für die Hanse-Merkur auf etwa 110 Euro. Auch Monatsbeiträge um 500 oder 600 Euro sind – dank der Arbeitgeberzuschüsse und steuerlichen Absetzbarkeit – keine Seltenheit.

Wechsel in Basistarif nur Notlösung

„Kunden sollte klar sein, dass sie mit einem Beitragsentlastungstarif effektiv für mehr Sicherheit im Alter sorgen. Es handelt sich im Grunde um einen weiteren Baustein zur privaten Altersvorsorge“, so der PKV-Experte. Jüngere Versicherte, deren PKV-Beiträge niedriger sind als in der gesetzlichen Versicherung, könnten darüber hinaus das hier ersparte Geld fürs Alter beiseitelegen – oder eben in einen Entlastungstarif investieren. Garwels Fazit: „Maklern sei empfohlen, sich die Beitragssicherungskonzepte in Bezug auf ihre Wirkweisen und Portabilitäten, auch bei vorzeitiger Kündigung, genau anzuschauen. Eine ganzheitliche Beratung wirkt da erwiesener Maßen bestandssichernd.“

Zumal die Beiträge auch durch einen Tarifwechsel gesenkt werden können, bis hin zum Wechsel in den Basistarif – was allerdings immer nur eine Notlösung sein sollte. Ralf Garwels rät, erst einmal zu prüfen, welche Vertragsbausteine eventuell verzichtbar sind, zum Beispiel Krankenhaustagegeld oder Leistungen, die über den Höchstsätzen der Gebührenordnung liegen.

Versicherer haben 281 Milliarden Euro Rücklagen

Neben diesen Maßnahmen, die Kunden individuell treffen können, sorgen auch gesetzliche Regelungen dafür, dass die Beiträge nicht ins Uferlose steigen. So sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet, Rücklagen zu bilden, um künftig zu erwartende Ausgabensteigerungen (etwa durch die demografische Entwicklung oder medizinischen Fortschritt) bewältigen zu können. Mit Stand vom Oktober 2020 summierten sich diese Rücklagen auf rund 281 Milliarden Euro.

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

kommentare
Thorulf Müller
Vor 3 Jahren

Wenn Journalisten sich verirren!

Sorry, aber diese Aussage ist mal wieder völlig falsch:

>>Neben diesen Maßnahmen, die Kunden individuell treffen können, sorgen auch gesetzliche Regelungen dafür, dass die Beiträge nicht ins Uferlose steigen. So sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet, Rücklagen zu bilden, um künftig zu erwartende Ausgabensteigerungen (etwa durch die demografische Entwicklung oder medizinischen Fortschritt) bewältigen zu können. Mit Stand vom Oktober 2020 summierten sich diese Rücklagen auf rund 281 Milliarden Euro.<<

ist aber nicht der einzige Fehler bzw. unsaubere Aussage!

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Thorulf Müller
Vor 3 Jahren

Wenn Journalisten sich verirren!

Sorry, aber diese Aussage ist mal wieder völlig falsch:

>>Neben diesen Maßnahmen, die Kunden individuell treffen können, sorgen auch gesetzliche Regelungen dafür, dass die Beiträge nicht ins Uferlose steigen. So sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet, Rücklagen zu bilden, um künftig zu erwartende Ausgabensteigerungen (etwa durch die demografische Entwicklung oder medizinischen Fortschritt) bewältigen zu können. Mit Stand vom Oktober 2020 summierten sich diese Rücklagen auf rund 281 Milliarden Euro.<<

ist aber nicht der einzige Fehler bzw. unsaubere Aussage!

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