Für alle, die ab dem Jahr 2000 in die PKV gekommen sind, gibt es einen „Airbag“ zur Dämpfung der Beiträge im Alter. © picture alliance/dpa/Revierfoto
  • Von René Weihrauch
  • 10.11.2020 um 12:38
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:25 Min

„Die PKV kann sich doch im Alter keiner mehr leisten!“ Welcher Makler hat dieses Argument nicht schon gehört? Dabei gibt es viele Möglichkeiten, die Beiträge im Ruhestand finanzierbar zu halten. „Der Kunde muss sie nur kennen“, sagt Ralf Garwels, Produktmanager Krankenversicherung bei Hanse-Merkur.

Hinzu kommt eine Art „Airbag zur Dämpfung der Beiträge im Alter“, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung es nennt: Jeder, der seit dem Jahr 2000 eine PKV abgeschlossen hat, zahlt bis zum 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf seine Beiträge. Dadurch können Anpassungen ab dem 65. Lebensjahr abgemildert werden. „Auch die meisten Privatversicherten, die schon vor 2000 in der PKV waren, haben ihre Verträge um diese Vorsorge ergänzt“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.

Außerdem entfallen im Ruhestand die Beiträge für die Krankentagegeldversicherung, da eine solche Absicherung gegen Verdienstausfall ja nicht mehr benötigt wird. Und: Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt privat krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern auf Antrag einen Zuschuss zur PKV (vorausgesetzt, sie beziehen eine gesetzliche Rente). Zurzeit liegt dieser Zuschuss bei 7,3 Prozent der Rente, höchstens aber bei der Hälfte der PKV-Beiträge. Dadurch wird bei früheren Angestellten der Wegfall des Arbeitgeberanteils zumindest zu einem großen Teil ausgeglichen.

Im Vergleich zur GKV kommt noch etwas anderes hinzu: Bei gesetzlich Versicherten werden im Ruhestand nicht nur auf die Rente, sondern auch auf die betriebliche Altersversorgung Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von derzeit 18,5 Prozent fällig. Da sich die Beitragshöhe in der PKV nicht nach dem Einkommen richtet, sind privat Versicherte hiervon nicht betroffen. Somit haben sie einen weiteren „Puffer“ für eventuelle Beitragsanpassungen.

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

kommentare
Thorulf Müller
Vor 3 Jahren

Wenn Journalisten sich verirren!

Sorry, aber diese Aussage ist mal wieder völlig falsch:

>>Neben diesen Maßnahmen, die Kunden individuell treffen können, sorgen auch gesetzliche Regelungen dafür, dass die Beiträge nicht ins Uferlose steigen. So sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet, Rücklagen zu bilden, um künftig zu erwartende Ausgabensteigerungen (etwa durch die demografische Entwicklung oder medizinischen Fortschritt) bewältigen zu können. Mit Stand vom Oktober 2020 summierten sich diese Rücklagen auf rund 281 Milliarden Euro.<<

ist aber nicht der einzige Fehler bzw. unsaubere Aussage!

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Thorulf Müller
Vor 3 Jahren

Wenn Journalisten sich verirren!

Sorry, aber diese Aussage ist mal wieder völlig falsch:

>>Neben diesen Maßnahmen, die Kunden individuell treffen können, sorgen auch gesetzliche Regelungen dafür, dass die Beiträge nicht ins Uferlose steigen. So sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet, Rücklagen zu bilden, um künftig zu erwartende Ausgabensteigerungen (etwa durch die demografische Entwicklung oder medizinischen Fortschritt) bewältigen zu können. Mit Stand vom Oktober 2020 summierten sich diese Rücklagen auf rund 281 Milliarden Euro.<<

ist aber nicht der einzige Fehler bzw. unsaubere Aussage!

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