PKV im Alter

„Beitragsentlastungstarife sind hoch attraktiv“

„Die PKV kann sich doch im Alter keiner mehr leisten!“ Welcher Makler hat dieses Argument nicht schon gehört? Dabei gibt es viele Möglichkeiten, die Beiträge im Ruhestand finanzierbar zu halten. „Der Kunde muss sie nur kennen“, sagt Ralf Garwels, Produktmanager Krankenversicherung bei Hanse-Merkur.
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Für alle, die ab dem Jahr 2000 in die PKV gekommen sind, gibt es einen „Airbag“ zur Dämpfung der Beiträge im Alter.

Um Beitragsanpassungen im Alter abzumildern, haben die Versicherer mehrere Instrumente entwickelt. Da sind zunächst einmal die Entlastungstarife, mit denen Kunden schon früh dafür sorgen können, dass ihre PKV-Kosten auch später im Rahmen des Bezahlbaren bleiben. „Diese Tarife sind hoch attraktiv – für Angestellte ebenso wie für Selbstständige und Freiberufler“, sagt Ralf Garwels, Produktmanager Krankenversicherung bei Hanse-Merkur. Der Grund: „Zum einen sind sie als Teil der privaten Krankenversicherung arbeitgeberzuschussfähig. Fest angestellte Versicherte müssen sie also im günstigsten Fall nur zur Hälfte selbst tragen. Selbstständige haben die Möglichkeit, die Beiträge im Rahmen der Krankenversicherung steuerlich abzusetzen – und zwar unbegrenzt. Es gibt hier keinen Höchstbetrag. Auch das kann die tatsächlichen Kosten für einen solchen Tarif erheblich senken.“

Die Beitragshöhe richtet sich bei Entlastungstarifen nach der gewünschten Reduzierung der Beiträge im Alter, also normalerweise ab 65 Jahren. Eine Entlastung um 100 Euro monatlich lässt sich bereits mit einem günstigen Tarif um die 30 Euro erzielen. Beim Selbstbehalt ist sogar eine Reduzierung bis auf 0 Euro möglich. Den durchschnittlichen Monatsbeitrag beziffert Ralf Garwels für die Hanse-Merkur auf etwa 110 Euro. Auch Monatsbeiträge um 500 oder 600 Euro sind – dank der Arbeitgeberzuschüsse und steuerlichen Absetzbarkeit – keine Seltenheit.

Wechsel in Basistarif nur Notlösung

„Kunden sollte klar sein, dass sie mit einem Beitragsentlastungstarif effektiv für mehr Sicherheit im Alter sorgen. Es handelt sich im Grunde um einen weiteren Baustein zur privaten Altersvorsorge“, so der PKV-Experte. Jüngere Versicherte, deren PKV-Beiträge niedriger sind als in der gesetzlichen Versicherung, könnten darüber hinaus das hier ersparte Geld fürs Alter beiseitelegen – oder eben in einen Entlastungstarif investieren. Garwels Fazit: „Maklern sei empfohlen, sich die Beitragssicherungskonzepte in Bezug auf ihre Wirkweisen und Portabilitäten, auch bei vorzeitiger Kündigung, genau anzuschauen. Eine ganzheitliche Beratung wirkt da erwiesener Maßen bestandssichernd.“

Zumal die Beiträge auch durch einen Tarifwechsel gesenkt werden können, bis hin zum Wechsel in den Basistarif – was allerdings immer nur eine Notlösung sein sollte. Ralf Garwels rät, erst einmal zu prüfen, welche Vertragsbausteine eventuell verzichtbar sind, zum Beispiel Krankenhaustagegeld oder Leistungen, die über den Höchstsätzen der Gebührenordnung liegen.

Versicherer haben 281 Milliarden Euro Rücklagen

Neben diesen Maßnahmen, die Kunden individuell treffen können, sorgen auch gesetzliche Regelungen dafür, dass die Beiträge nicht ins Uferlose steigen. So sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet, Rücklagen zu bilden, um künftig zu erwartende Ausgabensteigerungen (etwa durch die demografische Entwicklung oder medizinischen Fortschritt) bewältigen zu können. Mit Stand vom Oktober 2020 summierten sich diese Rücklagen auf rund 281 Milliarden Euro.

Hinzu kommt eine Art „Airbag zur Dämpfung der Beiträge im Alter“, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung es nennt: Jeder, der seit dem Jahr 2000 eine PKV abgeschlossen hat, zahlt bis zum 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf seine Beiträge. Dadurch können Anpassungen ab dem 65. Lebensjahr abgemildert werden. „Auch die meisten Privatversicherten, die schon vor 2000 in der PKV waren, haben ihre Verträge um diese Vorsorge ergänzt“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.

Außerdem entfallen im Ruhestand die Beiträge für die Krankentagegeldversicherung, da eine solche Absicherung gegen Verdienstausfall ja nicht mehr benötigt wird. Und: Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt privat krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern auf Antrag einen Zuschuss zur PKV (vorausgesetzt, sie beziehen eine gesetzliche Rente). Zurzeit liegt dieser Zuschuss bei 7,3 Prozent der Rente, höchstens aber bei der Hälfte der PKV-Beiträge. Dadurch wird bei früheren Angestellten der Wegfall des Arbeitgeberanteils zumindest zu einem großen Teil ausgeglichen.

Im Vergleich zur GKV kommt noch etwas anderes hinzu: Bei gesetzlich Versicherten werden im Ruhestand nicht nur auf die Rente, sondern auch auf die betriebliche Altersversorgung Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von derzeit 18,5 Prozent fällig. Da sich die Beitragshöhe in der PKV nicht nach dem Einkommen richtet, sind privat Versicherte hiervon nicht betroffen. Somit haben sie einen weiteren „Puffer“ für eventuelle Beitragsanpassungen.

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Autor

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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Eine Antwort

  1. Wenn Journalisten sich verirren!

    Sorry, aber diese Aussage ist mal wieder völlig falsch:

    >>Neben diesen Maßnahmen, die Kunden individuell treffen können, sorgen auch gesetzliche Regelungen dafür, dass die Beiträge nicht ins Uferlose steigen. So sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet, Rücklagen zu bilden, um künftig zu erwartende Ausgabensteigerungen (etwa durch die demografische Entwicklung oder medizinischen Fortschritt) bewältigen zu können. Mit Stand vom Oktober 2020 summierten sich diese Rücklagen auf rund 281 Milliarden Euro.<<

    ist aber nicht der einzige Fehler bzw. unsaubere Aussage!

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