Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat die Pflege in Deutschland reformiert. 2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 13.06.2016 um 11:17
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Das Pflegestärkungsgesetz II wird 2017 in Kraft treten. Dann wird es beispielsweise statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben. Aus diesem Grund halten sich Makler bei der Beratung zum Thema Pflege aktuell gerne zurück. PKV-Expertin Ulrike Apfeld nennt in ihrem Gastbeitrag fünf Gründe, warum es trotzdem sinnvoll sein kann, das Thema noch in diesem Jahr beim Kunden anzusprechen.

Kommt bei Versicherungsmaklern das Thema Pflegezusatzversicherung auf, haben sie schnell das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) im Kopf. Die Unsicherheit ist groß: Wie soll ich beraten? Nach Pflegestufen oder nach Pflegegraden? Wann wird ein Pflegegrad vergeben und wie hoch wird zukünftig die Absicherung nach einer Umstellung des Bestandes sein?

Viele Vermittler legen daher eine gewisse Zurückhaltung bei diesem Thema an den Tag. Das ist aber nicht unbedingt die beste Vorgehensweise. Hier kommen fünf Gründe, warum Vermittler ihren Kunden noch im Jahr 2016 eine Pflegezusatzversicherung anbieten sollten.

1.    Sensibilisierung des Themas durch die allgemeine Presse
Durch das Inkrafttreten des PSG II ist das Thema Pflegeversicherung und auch das Thema Pflegezusatzversicherung in der allgemeinen Presse allgegenwärtig. Die Bevölkerung ist sensibilisiert und auch die Tatsache, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine „Teilkaskoversicherung“ ist, dürfte mittlerweile nahezu jedem bekannt sein. Der Einstieg in das Pflegeverkaufsgespräch kann hier einfacher als bisher über die Ansprache von entsprechenden Artikeln in der Zeitung stattfinden.

2.    Gesundheitsfragen
Aufgrund von Leistungsfällen haben die Gesellschaften mehr Erfahrung, welche Krankheiten zu einer Pflegebedürftigkeit führen können. Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass Pflegezusatzversicherer diese Erkenntnisse nutzen und weit mehr Krankheitsdiagnosen abfragen als zuvor. Durch das PSG II müssen die Versicherer neue Tarife auf dem Markt einführen oder die alten Tarife an die Pflegegrade anpassen. Diese Gelegenheit werden viele Versicherer nutzen, um mehr Krankheitsdiagnosen im Antrag abzufragen und Abfragezeiträume zu erweitern. Viele potenzielle Kunden sind daher wahrscheinlich ab 2017 nicht mehr versicherbar.

3.    Gesundheitszustand der Kunden
Die Kundengruppe, welche sich hauptsächlich für eine Pflegezusatzversicherung interessiert, ist meist schon über 50 Jahre. Eine spontane Verschlechterung des Gesundheitszustandes und eine eventuell damit einhergehende Nichtversicherbarkeit des Kunden lassen das Warten mit dem Abschluss bis ins Jahr 2017 nicht zu.

4.    Eintrittsalter
Am 1. Januar 2017 wird nicht nur das PSG II eingeführt, auch die Kunden werden zum 1. Januar bei fast allen Versicherern ein Jahr älter. Allein durch diesen Alterssprung steigt der Versicherungsbeitrag für jeden Kunden, der nicht mehr 2016 abschließt, lebenslänglich um rund 4 bis 6 Prozent.

5.    Flexibilität / Wechseloption
Die meisten Versicherer stellen ihre Bestände zum Jahresende automatisch auf das neue Prüfverfahren nach Pflegegraden um. Bei den Versicherern, die die Tarife nicht automatisch umstellen, hat der Kunde sogar die Wahl, ob er in der „alten“ oder in der „neuen“ Tarif-Welt versichert sein möchte. Diese Wahlmöglichkeit bleibt selbstverständlich nur Kunden vorbehalten, die sich dieses Jahr noch für eine Pflegezusatzversicherung entscheiden.

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Fazit: Alle Kunden, die noch keine Vorsorge für den Pflegefall getroffen haben, sollten dies in jedem Fall im Jahre 2016 nachholen.

Über die Autorin:

Ulrike Apfeld ist Marketingmanagerin des auf die PKV spezialisierten Maklerpools Insuro Maklerservice. Der Maklerpool hat für die professionelle Beratung zu einer Pflegezusatzversicherung das Pflegeberatungstool Pflegeplan eingeführt. Dieser steht kostenfrei zum Download unter www.pflegeplan.de bereit.

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