Tarifwechsel ja oder nein? Dieser Schritt birgt Tücken und er sollte gut überlegt sein. © wavebreakmedia_micro/freepik
  • Von René Weihrauch
  • 17.11.2020 um 12:14
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Manche PKV-Kunden reagieren auf eine Beitragsanpassung verunsichert, wollen in einen günstigeren Tarif wechseln oder gleich ganz raus aus dem Vertrag. Wie können Makler in einer solchen Situation reagieren? Welche Alternativen lassen sich aufzeigen? Hier einige Tipps.

Beitragsanpassungen sind von Zeit zu Zeit nicht zu vermeiden. Anders wäre das hohe Leistungsniveau der privaten Krankenversicherung nicht zu halten. Mit Kunden, die eine Anpassung nicht stemmen können oder wollen, sollten Makler in aller Ruhe eine bedarfsgerechte Lösung finden.

Tarifwechsel ist seit 2009 gesetzlich geregelt

Ein Wechsel (zurück) in die GKV ist in den meisten Fällen nicht möglich und auch nicht zu empfehlen, vor allem wegen der ständig schrumpfenden Leistungen der gesetzlichen Kassen. Stattdessen sollte man nach einer Option suchen, die dem Kunden niedrigere Beiträge bei seinem eigenen Versicherer ermöglicht. Der Hauptgrund: In diesem Fall bleiben alle Altersrückstellungen erhalten, die beim Wechsel zu einem anderen Unternehmen wegfielen.

Das Recht, den Tarif innerhalb des eigenen Versicherungsunternehmens zu wechseln, ist seit 2009 durch Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Der Verband der Privaten Krankenversicherung weist jedoch auf folgendes hin: „Paragraf 204 regelt nicht, dass die Versicherung die günstigste Tarifalternative anbieten muss. In der Regel wird (stattdessen) der aktuelle Tarif mit höherer Selbstbeteiligung angeboten“.

Versicherer haben grundsätzlich kein großes Interesse an einem Tarifwechsel ihrer Kunden. Grund: Bei zu vielen Wechselwilligen kann die zugrunde gelegte Kalkulation irgendwann ins Wanken geraten. Eine höhere Selbstbeteiligung oder den Verzicht auf bestimmte Leistungen, sollten Makler im Kundengespräch deshalb als erstes vorschlagen.

Spezielle Tarife für niedrige Beiträge im Alter

Immer wieder werfen Kunden nach einer Beitragsanpassung auch die Frage auf: Wie soll das erst im Alter werden? Sie fürchten, sich ihre PKV dann nicht mehr leisten zu können. Hier können Makler unter anderem auf den Wegfall des gesetzlichen Zuschlags ab dem 60. und des Krankentagegeldes ab dem 65. Lebensjahr hinweisen. Auch Tarifbausteine zur Beitragsentlastung im Alter helfen, die Ausgaben für eine PKV in dieser Lebensphase in Grenzen zu halten.

Manche Unternehmen haben darüber hinaus weitere Möglichkeiten im Angebot. So gibt es Tarife, bei denen im Rentenalter die Selbstbeteiligung komplett aussetzt. Gerade wenn sich Erkrankungen und Arztbesuche häufen, kann ein solcher Tarif sinnvoll sein.

 

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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