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Ein eingeschneiter Parkplatz: Arbeitgeber haften nicht immer für Unfälle auf firmeneigenen Parkplätzen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 27.01.2017 um 10:51
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:55 Min

So ziemlich jeder Autofahrer kennt das: Im Winter drohen Schnee und Eis, die tägliche Fahrt zur Arbeit zur Rutschpartie werden zu lassen. Aber wie sieht es aus, wenn ein Glätte-Unfall erst auf dem firmeneigenen Parkplatz passiert? Wie es dort um den Versicherungsschutz bestellt ist, lesen Sie hier.

Schnee, Eis und rutschige Straßen machen es den Autofahrern auf deutschen Straßen gerade schwer. Aber wer zahlt eigentlich bei einem Unfall, der wegen winterlicher Verhältnisse auf dem firmeneigenen Parkplatz passiert?

Heike Dettler, Haftpflicht-Expertin der R+V Versicherung, weiß Rat: „Wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Parkraum auf dem firmeneigenen Grundstück zur Verfügung stellt, muss er auch dafür sorgen, dass die Fläche verkehrssicher ist.“

Ausreichende Beleuchtung, die Beseitigung von Schlaglöchern und umgestürzten Bäumen – all das gehöre zum Aufgabenbereich des Arbeitgebers, wenn ein Privatparkplatz für Mitarbeiter bereit steht, so Dettler. Eis zu entfernen, sei ebenfalls seine Pflicht. Andernfalls hafte er eventuell bei einem Unfall.

Gleichwohl gibt es für den Arbeitgeber auch Grenzen der Fürsorge. „Es ist nicht zumutbar, dass alle Parkplätze dauerhaft von Eis und Schnee befreit sind“, sagt R+V-Expertin Dettler. Es gehe darum, dass der Autofahrer das Gelände sicher erreichen und verlassen kann. Dass er während Einparkmanövern mit winterlichen Straßenverhältnissen rechnen muss, ist aber selbstverständlich – auch ohne Hinweisschild.

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