Trifft den Baumbesitzer keine Schuld, bleiben Autofahrer auf ihrem Schaden sitzen. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 24.02.2017 um 13:03
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Ein herabfallender Ast zerstört ein geparktes Auto. Muss der Baumbesitzer für den Schaden aufkommen? Nicht unbedingt, sagt die deutsche Rechtsprechung. Denn: Grundstücksbesitzer, die ihrer Verkehrssicherungspflicht regelmäßig nachkommen, haben nichts zu befürchten.

Dabei reiche eine Sichtkontrolle zweimal im Jahr allerdings aus – einmal in belaubtem und einmal in nicht belaubtem Zustand, so der Bericht von Stiftung Warentest, der auf ein entsprechendes Urteil des Saarländischen Oberlandesgericht verweist (Az. 4 U 64/14).

Ein Fachmann ist demnach nicht erforderlich – auch bei einer 200 Jahre alten Eiche gilt gewissermaßen der gesunde Menschenverstand beziehungsweise das wachsame Auge eines Laien.

Sollte dem Prüfer doch etwas verdächtig auffallen, „wie abgestorbenes Laub oder ein durch Sturm geschädigter Stamm, muss der Besitzer den Baum eingehend untersuchen“, heißt es in dem Bericht – und das am besten durch einen Sachverständigen.

„Wohnungs- und Hauseigentümer sollten sich gegen die Kostenrisiken versichern für den Fall, dass von Ihrem Eigentum Gefahren ausgehen zum Test von Haftpflichtversicherungen“, rät Stiftung Warentest.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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