Milan Jarosch ist Leiter Vertrieb der DMB Rechtsschutz-Versicherung. © DMB Rechtsschutz
  • Von Andreas Harms
  • 19.10.2023 um 09:59
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Die Rechtsschutzversicherung kann insbesondere bei der Generationenberatung eine wichtige Rolle spielen. Beispiele dafür liefert Milan Jarosch, Leiter Vertrieb bei der DMB Rechtsschutz-Versicherung, im Gespräch.

Pfefferminzia: In Familien kann viel los sein. Erbe will geregelt, Fronten wollen abgesteckt sein. Deshalb ist es wichtig, Generationen an einen Tisch zu holen und zu beraten. Welche Rolle spielt die Rechtsschutzversicherung dabei?

Milan Jarosch: Generationenberatung ist natürlich primär ein Beratungs- und kein Versicherungsthema. Dies vor dem Hintergrund, dass sich hier zunächst alles um den großen Bereich der Vollmachten dreht, also Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung, Testament und so weiter. Für viele – auch Versicherungsmakler – ist das Thema grundsätzlich nicht so richtig greifbar, da man sich naturgemäß eher erst später im Leben mit derlei Themen auseinandersetzt. Die Fragen aus unserer Sicht sind daher eher: Wie begleitet eine Versicherung sinnvoll sämtliche Etappen eines Lebens? Kann die Sparte Rechtsschutz auch die unterschiedlichen Herausforderungen, die beispielsweise im Studium passieren oder später im Rentenalter, irgendwie abbilden? Das sind aus meiner Sicht die Hauptthemen für eine Generationenberatung.

Wann geht das los?

Jarosch: Zunächst einmal macht man sich am Anfang des Lebens meist noch wenig Gedanken zu diesen Themen. Diese werden erst später häufiger nachgefragt. Als ich beispielsweise noch im operativen Direkt-Geschäft unterwegs war, habe ich mir eigene Notfallordner erstellen lassen, die ich dann mit den Kunden gemeinsam erarbeitet habe – natürlich immer nur als externer Begleiter, da ich selbst mit der IHK-Ausbildung zum Generationenberater keine Rechtsberatung durchführen konnte. Dabei habe ich oft gemerkt, welch enge Bindung durch diesen Prozess entstehen kann und wie dankbar die Kunden auch Jahre später noch waren. Und das wirklich generationenübergreifend, da viele Themen auch bereits für junge Familien absolut relevant sind. Wenn ich als Beispiel mal die Patientenverfügung nehme.

Gerne.

Jarosch: Stellen wir uns mal vor, ein 18-jähriges Kind lebt noch bei den Eltern und geht Samstagabend in die Disco. Auf dem Rückweg hat es einen Unfall und muss ins Krankenhaus gebracht werden. Die Eltern kommen ins Krankenhaus und erkundigen sich nach dem Zustand, und der Arzt sagt: „Sorry, es gibt Schweigepflicht. Das Kind ist 18 und damit volljährig. Wo ist die Patientenverfügung? Ohne Verfügung gibt es keine Info.“

Für Eltern ein absoluter Alptraum.

Jarosch: Damit merkt man, dass das Thema nicht nur für eine einzige Generation wichtig ist, sondern für jede. Es gibt Dinge, die man – speziell als Sachwalter seiner Kunden – begleiten sollte.

Man kann gar nicht früh genug damit anfangen, oder?

Jarosch: Definitiv. Bei ganz jungen Familien beginnen und bis hin ins hohe Alter begleiten. Themen wie vererben und verschenken kommen dann später hinzu. Wie gehe ich mit Unternehmen um? Was passiert mit Immobilien? Da gibt es ganz, ganz viel Unwissenheit und Unklarheit. Damit kann natürlich auch ein Versicherungsmakler punkten, wenn er gut aufgestellt ist und fachlich sauber argumentieren kann.

Bis jetzt erkenne ich noch gar keinen Schadenfall.

Jarosch: Stimmt. Das ist auch etwas, wo sich die Rechtsschutzsparte hin entwickelt. Es gibt gar keine so strikte Trennung mehr zwischen Deckungsinhalten und Serviceleistungen. Sie versucht sich als vollumfängliches Rechtsökosystem zu etablieren. Sie will in allen Bereichen mit juristischer Relevanz den Kunden begleiten, damit dieser erkennt, wie wichtig und wie wertvoll so eine Sparte ist. Bei Hausrat und bei Wohngebäude weiß das jeder, Haftpflicht in der Regel auch, aber Rechtsschutz wird immer noch als Nebensparte abgetan. Ganz nett, wenn man sie hat. Aber so ganz nice to have ist es nur dann, wenn ich wirklich nur auf diese reine Prozessthematik schaue, also Anwaltskosten oder so etwas und auch das nur, wenn ich ein entsprechendes finanzielles Polster besitze, welches nicht auch gleich für andere Dinge – zum Beispiel die eigene Rente – benötigt wird.

Wenn es also vor Gericht geht.

Jarosch: Genau. Aber das ist zu kurz gesprungen. Sobald ein Kunde Beratungsbedarf bemerkt, gibt es schon Unterstützung. Das soll auch die Botschaft sein: Nicht warten und nicht im Unklaren bleiben, sondern wirklich die angebotenen Services nutzen. Es ist natürlich auch viel schöner für alle Beteiligten. Die Prozesskosten, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sind um ein Vielfaches höher, als wenn man diese Sachen viel, viel früher einfängt und Probleme im Vorfeld vermeidet beziehungsweise aus der Welt schafft.

Wenn Erbstreitigkeiten eintreten, weil man vorher nichts geregelt hat?

Jarosch: Zum Beispiel. Oder man versucht im Nachgang etwas zu heilen, wenn beispielsweise das Testament nicht richtig aufgesetzt ist. Das ist so ein Klassiker. Es ist nicht handschriftlich, sondern am Computer geschrieben, ausgedruckt mit einer krakeligen Unterschrift darunter. Dann hat man die Diskussion. Das verursacht nicht nur Kosten, sondern kann auch die ganzen Familienbande stören oder sogar zerstören. Von daher ist es aus meiner Sicht für alle Beteiligten sinnvoll, Dinge im Vorfeld zu klären. Deswegen ist es über alle Generationen hinweg für alle Bereiche wichtig und relevant.

Meine Botschaft lautet: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann nutzen Sie sie. Und wenn Sie keine haben, überlegen Sie mal: Lohnt sich nicht vielleicht doch die Prämie? Wenn man direkt vom Notar derlei Sachen regeln lässt, ist das in der Regel deutlich teurer und in den meisten Fällen auch nicht Bestandteil der Rechtsschutzversicherung. Und wenn sich über die Jahre etwas verändert, muss man es jedes Mal wieder neu machen. In der Rechtsschutzsparte haben wir das gut geregelt: Ich kann das immer und an jede neue Situation anpassen, an jede Veränderung. Ich habe einen Login-Bereich, gehe das wieder durch und ändere es halt. Damit bleibe ich immer auf dem neuesten Stand. Das gibt ein gutes Gefühl.

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Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare
ulrich.welzel@brain-active.com
Vor 6 Monaten

Eben lese ich die Aussage von Milan Jarosch:
„Stellen wir uns mal vor, ein 18-jähriges Kind lebt noch bei den Eltern und geht Samstagabend in die Disco. Auf dem Rückweg hat es einen Unfall und muss ins Krankenhaus gebracht werden. Die Eltern kommen ins Krankenhaus und erkundigen sich nach dem Zustand, und der Arzt sagt: „Sorry, es gibt Schweigepflicht. Das Kind ist 18 und damit volljährig. Wo ist die Patientenverfügung? Ohne Verfügung gibt es keine Info.“

+++Achtung+++und
Milan Jarosch unterliegt einem Irrtum, und da ist er mit seiner Aussage in der Finanzdienstleistungsbranche und auch der Medizin nicht allein.

Auch wenn im Beispiel nichts zum medizinischen Zustand des Verunglückten (ansprechbar, entscheidungsfähig, nicht ansprechbar, entscheidungsunfähig weil bewusstlos, Koma … ) beschrieben steht, hat die (fehlende) Patientenverfügung nichts mit der Schweigepflichtentbindung zu tun.

Ausschlaggebend für die Auskunft bzw. Entbindung der Schweigepflicht ist ganz allein die Vorsorgevollmacht.
Sollte das Kind schwerstverletzt, ohne Bewusstsein, auf der Intensivstation liegen, und die Eltern keine Vorsorgevollmacht für ihren Sohn besitzen, können die Eltern das Betreuungsgericht anrufen und sich zu gesetzlichen Betreuern bestellen lassen, um dann Auskunft über den Gesundheitszustand ihres Kindes zu bekommen.

Das sollte der genannte Mediziner auch wissen.

Fazit:
Verfügungen und Vollmachten werden oft in einen Topf geworfen.

Mehr Informationen rund um diese Themen finden sich auf dem YouTube-Kanal “Ratgeber Patientenverfügung”
http://www.youtube.com/@ratgeber-patientenverfuegung

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ulrich.welzel@brain-active.com
Vor 6 Monaten

Eben lese ich die Aussage von Milan Jarosch:
„Stellen wir uns mal vor, ein 18-jähriges Kind lebt noch bei den Eltern und geht Samstagabend in die Disco. Auf dem Rückweg hat es einen Unfall und muss ins Krankenhaus gebracht werden. Die Eltern kommen ins Krankenhaus und erkundigen sich nach dem Zustand, und der Arzt sagt: „Sorry, es gibt Schweigepflicht. Das Kind ist 18 und damit volljährig. Wo ist die Patientenverfügung? Ohne Verfügung gibt es keine Info.“

+++Achtung+++und
Milan Jarosch unterliegt einem Irrtum, und da ist er mit seiner Aussage in der Finanzdienstleistungsbranche und auch der Medizin nicht allein.

Auch wenn im Beispiel nichts zum medizinischen Zustand des Verunglückten (ansprechbar, entscheidungsfähig, nicht ansprechbar, entscheidungsunfähig weil bewusstlos, Koma … ) beschrieben steht, hat die (fehlende) Patientenverfügung nichts mit der Schweigepflichtentbindung zu tun.

Ausschlaggebend für die Auskunft bzw. Entbindung der Schweigepflicht ist ganz allein die Vorsorgevollmacht.
Sollte das Kind schwerstverletzt, ohne Bewusstsein, auf der Intensivstation liegen, und die Eltern keine Vorsorgevollmacht für ihren Sohn besitzen, können die Eltern das Betreuungsgericht anrufen und sich zu gesetzlichen Betreuern bestellen lassen, um dann Auskunft über den Gesundheitszustand ihres Kindes zu bekommen.

Das sollte der genannte Mediziner auch wissen.

Fazit:
Verfügungen und Vollmachten werden oft in einen Topf geworfen.

Mehr Informationen rund um diese Themen finden sich auf dem YouTube-Kanal “Ratgeber Patientenverfügung”
http://www.youtube.com/@ratgeber-patientenverfuegung

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