Demnächst ausgedient: Schwarze Versicherungskennzeichen müssen blauen weichen © picture alliance / dpa-tmn | Zacharie Scheurer
  • Von Andreas Harms
  • 08.02.2024 um 12:41
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:30 Min

Der Frühling naht, die Tage werden länger – und die Schilder wechseln ihre Farbe. Denn wie jedes Jahr gilt für die Versicherungsschilder an bestimmten Fahrzeugen eine andere Farbe. Daran erinnert der Versicherungsverband GDV und klärt auf, welche Fahrzeuge genau gemeint sind.

Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab 1. März 2024 nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein. Das stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fest. Die schwarzen Nummernschilder haben dann ihren Dienst getan und verlieren ihre Gültigkeit.

Zugleich erinnert der GDV an die Folgen, wenn man die blaue Welle verpasst. „Wer im März weiter mit alten schwarzen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert“, warnt Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die neuen blauen Kennzeichen sind direkt bei den KFZ-Versicherern erhältlich.

Anders als Autos brauchen Mofas, Mopeds und E-Scooter nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet zu werden, damit man mit ihnen auf öffentlichen Straßen fahren darf. Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen beziehungsweise eine Versicherungs-Plakette reichen. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr zum 1. März zwischen schwarz, blau und grün.

Und welche Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0 mal 10,1 Zentimeter?:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds mit nicht mehr als 50 Kubikzentimetern Hubraum, die nicht schneller als 45 Kilometer in der Stunde fahren.
  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h.
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
  • E-Roller mit Betriebserlaubnis und maximal 45 Stundenkilometern Geschwindigkeit.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle.
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01. März 1992 versichert waren.

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7 mal 5,5 Zentimeter:

  • E-Scooter oder Segways mit Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.

Anlässlich des Termins liefert der Verband ein paar Zahlen, wie es um die betroffenen Zweiräder bestellt ist. So zählte er 2022 knapp 2,7 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, fast 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit ihnen fielen rund 21.000 Haftpflichtschäden (plus 18 Prozent) an, die zusammen rund 85 Millionen Euro (plus 24 Prozent) kosteten. Für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt erstmals mehr als 4.000 Euro (plus 5 Prozent).

Gestohlen wurden 2022 knapp 6.900 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, der Großteil davon E-Scooter (4.100). Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden E-Scooter deutlich häufiger: Von 10.000 solcher Fahrzeuge wurden 245 geklaut, bei Autos waren es nur 3 von 10.000.

autorAutor
Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort