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  • Von Redaktion
  • 11.11.2015 um 15:09
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Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden: Verzichtet ein Kfz-Versicherungskunde auf die Reparatur seines Unfallwagens, hat er keinen Anspruch darauf, dass sein Versicherer den Kostenvoranschlag einer Markenwerkstatt akzeptiert. Womit Kfz-Halter rechnen müssen.

Mehr zum Urteil des BGH lesen Sie hier.

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