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Autounfall © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 22.01.2016 um 10:00
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:10 Min

Kurz unaufmerksam gewesen und schon hat es geknallt. Solange nur das Auto eine Beule davonträgt, sollte man sich nicht ärgern. Damit der Versicherer für die Reparatur vollständig aufkommt, gelten bestimmte Regeln für die Halter der 62,4 Millionen zugelassenen Fahrzeuge auf deutschen Straßen.

Jeder will mobil sein. Das zeigen die stetig steigenden Zulassungszahlen im Autoverkehr. Mehr Autos führen zu mehr Unfällen, wie Welt.de berichtet. Nach Angaben des deutschen Verkehrssicherheitsrates nahm die Polizei allein im September 2015 insgesamt 209.917 Unfälle auf – 5,2 Prozent mehr als im Vorjahresmonat.

Um Problemen bei der Schadenabwicklung zuvorzukommen, sollte man schon bei Abschluss des Vertrags die Bedingungen genau lesen – denn günstig ist nicht immer gut. Verzichten sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Das heißt, der Versicherer trägt die Kosten, auch wenn der Fahrer unaufmerksam gehandelt hat.

Grob fahrlässig kann es auch sein, wenn der Versicherte den Schaden zu spät meldet. Faustregel: Spätestens nach einer Woche sollte die Gesellschaft informiert sein, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Es sei denn, es handelt sich um kleinere Schäden, die der Versicherte selbst zahlen möchte, um seinen Schadensfreiheitsrabatt nicht zu gefährden.

Wichtig: Bei der Schadenmeldung immer ehrlich sein. In einem Fall konnte ein Sachverständiger nachweisen, dass der Fahrer 25 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war. Woraufhin die Vollkaskoversicherung nichts zahlte (Aktenzeichen: 5 U 78/08).

Der Versicherte hat auch Rechte: So darf derjenige, der unverschuldet in einen Unfall gerät, einen Sachverständigen beauftragen. Für die Kosten muss die gegnerische Versicherung aufkommen. In diesem Fall darf der Geschädigte zudem selbst entscheiden, wo er das Auto reparieren lässt – selbst wenn es sich dabei um die teure Fachwerkstatt handelt.

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