Zu den Nutzern der angepassten Rahmen-Verträge gehört auch die Techniker Krankenkasse (TK). © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 10.04.2017 um 15:37
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:25 Min

Ein neues Gesetz sollte eigentlich verhindern, dass Krankenkassen ihre Versicherten auf dem Papier kränker erscheinen lassen als sie tatsächlich sind, um dadurch mehr Gelder zu erhalten. Einem Medienbericht zufolge setzen viele gesetzliche Krankenversicherer (GKV) ihre Manipulationen allerdings weiter fort.

Viele gesetzliche Krankenkassen wirkten bei Ärzten weiterhin aktiv darauf ein, dass ihre Versicherten möglichst krank erscheinen – obwohl diese Praxis durch ein neues Gesetz eigentlich verhindern sollte (wir berichteten). Das schreibt die Welt am Sonntag.

Die meisten Kassen bezahlten demnach nach wie vor Ärzte dafür, dass sie Diagnosen für möglichst viele chronische Krankheiten erstellen. Diese Praxis ermöglicht den Unternehmen, mehr Gelder aus dem sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu erhalten.

Anstelle der sogenannten Betreuungsstrukturverträge, die mit Inkrafttreten des Mitte März verabschiedeten Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz verboten wurden, schwenkten Kassen nun auf eine andere Art von Rahmenverträgen um – die sogenannten Verträge der hausarztzentrierten Versorgung (HzV).

Diese HzV-Verträge bildeten etwa im selben Maße die Krankheiten ab, heißt es. Die Zeitung stützt sich dabei auf ein nach eigenen Angaben noch unveröffentlichtes Gutachten des renommierten Berliner IGES Instituts.

Zu den Nutzern dieser Verträge gehört demnach auch die Techniker Krankenkasse (TK), die zum 1. April ihren entsprechenden Vertrag mit dem Hausärzteverband Bayern angepasst habe. Wie die TK erklärte, sei diese Art von Verträgen sei „vom Wirkbereich“ des neuen Gesetzes nicht betroffen. Laut den Vertragsunterlagen erhält ein Hausarzt pro Diagnose einer chronischen Krankheit und pro Quartal nun 16,50 Euro extra.

Bundesversicherungsamt sieht keinen Anlass für aufsichtsrechtliche Maßnahmen

Dieser Ansicht ist offenbar auch das für die Aufsicht zuständige Bundesversicherungsamt (BVA). Die HzV-Verträge böten demnach „keinen Anlass für aufsichtsrechtliche Maßnahmen“. Begründung: Im Gegensatz zu den Betreuungsstrukturverträgen müsse der Arzt den Patienten tatsächlich mindestens einmal sehen.

Weiter berichtet die Welt am Sonntag, dass der Großteil der derzeit rund 60 nun verbotenen Vereinbarungen in den Betreuungsstrukturverträgen ohnehin vorerst weiterlaufe. Die Kassen, die entsprechende Verträge weiterlaufen ließen, würden derzeit „aufgefordert, die Verträge anzupassen oder, falls das nicht möglich ist, die Verträge zu kündigen“, zitiert die Zeitung das BVA. Die Krankenversicherer hätten jedoch „überwiegend Vertragsanpassungen zugesagt“, heißt es.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort