Andreas Kaerger, Ancora Versicherungs-Vermittlungs GmbH © Ancora
  • Von Lorenz Klein
  • 10.04.2017 um 12:45
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Vergangenen Freitag ist die neue Drohnen-Verordnung in Kraft getreten. Sie unterstreicht, dass es sich bei den unbemannten Flugobjekten um kein Spielzeug handelt. Denn bei falscher Handhabung ist das Schadenpotenzial beträchtlich. Der Drohnen-Experte Andreas Kaerger, Geschäftsführer der Ancora Versicherungs-Vermittlungs GmbH, sagt, wie sich Profi- und Hobby-Piloten richtig absichern, was sie dafür zahlen müssen und an welchen Produktschrauben die Drohnenversicherer noch drehen müssen.

Pfefferminzia: Worauf sollten Gewerbetreibende achten, wenn sie sich zwar bestens mit den technischen Gegebenheiten ihres neu erworbenen Flugobjekts auskennen, nicht aber so sehr mit Schadenrisiken, geschweige denn mit dem Versicherungsbedarf?

Andreas Kaerger: Bei Gewerbetreibenden ist es zwingend notwendig, das bei dem gewerblichen Einsatz der Drohne eine Aufstiegsgenehmigung bei der zuständigen Landes-Luftfahrbehörde eingeholt wird. Bei der Einholung der Genehmigung muss eine Haftpflichtversicherung für die Drohne nachgewiesen werden. Eine Deckung über die Betriebshaftpflichtversicherung erfolgt hier in der Regel nicht und es sollte eine separate Haftpflicht abgeschlossen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass dieser Versicherungsschutz eine Halterhaftpflichtversicherung ist, die die Drohne versichert und die gesetzlichen Mindestansprüche erfüllt.

Warum ist eine Halterhaftpflichtversicherung so wichtig?

Eine Halterhaftpflicht bezieht sich explizit auf die Drohne und nicht den Steuerer der Drohne, was ein wesentlicher Unterschied ist. Zudem gilt, dass der Steuerer der Drohne immer eine Einweisung erhalten und entsprechende Kenntnisse über den Flugbetrieb einer Drohne dem Eigentümer nachweisen sollte

Das Bundeskabinett hat im Januar strengere Regeln für Drohnennutzer beschlossen, die am vergangenen Freitag in Kraft getreten sind. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus womöglich für Drohnennutzer und deren Absicherungsbedarf?

Die Änderungen begrüßen wir, da nun die Kennzeichnungspflicht der Drohnen ab 0,25 Kilogramm eingeführt wird und Flugverbotszonen eindeutiger für Drohnennutzer beschrieben werden. Die Haftpflichtversicherung wird grundsätzlich Pflicht für Drohnen ab einem Gewicht von 5 kg, da zwingend eine Aufstiegserlaubnis eingeholt werden muss. Bei Drohnen mit einem Startgewicht von 2 kg müssen bereits besondere Kenntnisse nachgewiesen werden und diese sind bei einer, durch das Luftfahrt Bundesamt anerkannten Stelle, zu bestätigen. Wir glauben, dass dadurch die Nutzung der Drohnen für alle Beteiligten sicherer wird. Dies gilt insbesondere für Dritte, die unbeteiligt zu Schaden kommen könnten.

Mit welchen Kosten muss ein Drohnen-Nutzer rechnen, wenn er eine Police abschließt?

Die Kosten für das Risiko sind, um die gesetzlichen Mindestanforderungen abzusichern, ist aus unserer Sicht eher gering. Im privaten Bereich sichern wir die doppelte gesetzliche Mindestanforderung in Deutschland schon für unter 80 Euro im Jahr inklusive Versicherungssteuer (Vst.) ab. Bei den gewerblichen Nutzern beginnen die Prämien für eine Deckung die europaweiten Versicherungsschutz (geographisch) bietet, bei 142,80 Euro im Jahr inklusive Vst. Alle Haftpflicht-Deckungen beinhalten keinen Selbstbehalt und sind bezogen auf den Geltungsbereich sehr günstig.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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