Eine Pauschaldeklaration kann Unternehmer vor Unterversicherung schützen. © picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke
  • Von Manila Klafack
  • 06.07.2021 um 16:46
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Mit einer Pauschaldeklaration können sich Gewerbekunden gegen eine Unterversicherung absichern, die sich im Versicherungsfall nachteilig für den Geschäftsbetrieb auswirken würde. Was eine Pauschaldeklaration ist und wie sie eingesetzt wird, erfahren Sie hier.

Hat ein Versicherungskunde nicht alle Risiken oder ihre mögliche Schadenhöhe in seiner Versicherung berücksichtigt und kommt es zu einem Schaden genau aufgrund dieser nicht versicherten Gefahr, ist der Kunde unterversichert. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Gutachter nach einem Leitungswasserschaden feststellt, dass das Inventar eigentlich teurer war als es versichert wurde.

Der Versicherungskunde erhält dann nicht die volle Schadensumme. Er hat ja im Gegenzug auch nicht den Versicherungsbeitrag für den tatsächlichen Wert des Inventars gezahlt. Für Gewerbekunden kann diese Unterversicherung schmerzhafte finanzielle Belastungen darstellen.

Mehrere Risiken zusammengefasst 

Daher ist grundsätzlich eine realistische Einschätzung bei der Höhe der versicherbaren Werte der erste Schutz vor einer Unterversicherung. Der zweite Schutz besteht in einer sogenannten Pauschaldeklaration. Der Begriff „Deklaration“ bezieht sich zum Beispiel in der Inhaltsversicherung auf die Aufzählung einzelner versicherter Sachen. Mit der zusätzlichen Bezeichnung „pauschal“ fassen Versicherer mehrere versicherte Risiken zusammen. Es werden also explizit alle Positionen des Betriebsinhalts mit eingeschlossen.

Werden etwa bei einem Brand oder durch einen Einbruchdiebstahl nicht nur die in der Inhaltsversicherung versicherten Waren, Vorräte und das Inventar beschädigt oder zerstört, sondern zum Beispiel auch Bargeld gestohlen, erstattet der Versicherer eine dafür pauschal vereinbarte Summe. Bei der Pauschaldeklaration geht der Versicherer immer von der Versicherungssumme aus.

Beispiele aus der Praxis

Ein Beispiel: Bargeld wurde in Höhe von 5.000 Euro versichert, gestohlen werden aber 10.000 Euro. Bei einer Einzeldeklaration wird nur der anteilige Wert erstattet. Wäre die Pauschaldeklaration gewählt worden, und die Versicherungssumme für alle dort zusammengefassten Risiken hätte 20.000 Euro betragen, hätte es die volle Summe gegeben. 

Ein anderes Beispiel: Akten wurden durch ein Feuer vernichtet. In der Versicherung hat das Unternehmen lediglich 20.000 Euro dafür angesetzt. Doch der tatsächliche Verlust beträgt 30.000 Euro. Normalerweise greift auch hier die Unterversicherung und der Versicherungsnehmer bekommt nur den anteiligen Schaden in Höhe des Prozentsatzes der Unterversicherung ersetzt. Bei einer Pauschaldeklaration allerdings erhält er zumindest die Kosten in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, hier 20.000 Euro.

Allerdings gibt es beispielsweise beim Bargeld in der Regel Bedingungen für den Diebstahlschutz. So muss es in einem verschlossenen Behältnis (Registrierkassen und verschlossene Geldkassetten zählen üblicherweise nicht dazu) in einem verschlossenen Schrank oder Schreibtisch gesichert sein. Wird der Schrank oder der Schreibtisch aufgebrochen, um an das Behältnis mit dem Bargeld zu gelangen, ist auch dieser Schaden abgedeckt.

Alternative Modelle

Den in der Regel umfangreichsten Schutz erhält man über eine Allgefahrendeckung. Über einen Allgefahren-Tarif sind alle versicherten Sachen gegen Diebstahl, Abhandenkommen und Zerstörung versichert, sofern kein expliziter Ausschluss in den Bedingungen definiert ist. Die Schäden müssen nicht einer bestimmten Gefahr zugeordnet werden und eine Untervsicherung gibt es nicht, sofern dafür nicht Sublimits definiert wurden.

Moderne Versicherer weichen inzwischen von einer Versicherungssumme ab, da diese bereits bei der Ermittlung durch den Endkunden oftmals falsch definiert wird und dadurch eine Unterversicherung auslöst.

Um dieses Problem erst gar nicht aufkommen zu lassen hat zum Beispiel andsafe eine Höchstentschädigungssumme in der Inhaltsversicherung definiert. Der Digitalversicherer bietet hier 3 Absicherungssummen, über die pauschal alles abgedeckt ist. Eine Unterversicherung ist nur möglich, wenn die gesamte Entschädigungssumme zu gering gewählt wurde.

Tipp: Es gibt auch Sachversicherungen, die keine Einzeldeklarationen enthalten. Der Versicherungsnehmer muss sich dann im Schadenfall keine Gedanken über eine mögliche Unterversicherung machen.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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