- Von Sabine Groth
- 03.06.2024 um 12:36
„Seit einem Jahr hat die Zahl der Betrugsfälle durch Phantomfrachtführer massiv zugenommen”, sagt Alexander Gsell, Jurist bei der R+V-Tochter Kravag, und stützt sich dabei auf Angaben von Havariekommissaren. Die Sachverständigen für Transport- und Güterschäden unterstützen die Kravag bei den Ermittlungen zu LKW-Ladungsdiebstahl.
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Aber wie ist es überhaupt möglich, dass ein „Phantom“ mit seinem LKW am Warenlager vorfährt und die Ware erhält? Gsell sieht den Ursprung hierfür in Online-Frachtbörsen. Dort werden Transportaufträge vergeben – allein in Deutschland mehrere 10.000 pro Tag. „Das kann man sich wie einen Ebay-Kleinanzeigen-Markt für Frachtaufträge vorstellen”, erklärt Gsell. Die Phantomfrachtführer bewerben sich gezielt auf interessante Aufträge. „Um ihre Identität zu verschleiern, verwenden sie meist den Namen einer anerkannten Spedition. Ein klassischer Fall von Identitätsdiebstahl “, sagt Gsell. Es reicht meist schon, den Unternehmensnamen leicht zu verändern. Fehlende Dokumente wie die Versicherungsbestätigung werden gefälscht. Gsell: „Der Aufwand für die Diebesbanden ist dabei sehr gering.”
Es sei zwar im Online-Angebot nicht ersichtlich, um welche Art von Fracht es sich handelt. Das lasse sich aber zum Teil anhand der Frachtrouten erahnen – speziell bei den bei Dieben begehrten Metall-Transporten. „Kupfer ist begehrt wie Gold”, sagt Gsell. Da es hier häufig gleich um Ladung für mehrere LKWs geht, handelt es sich schnell um Verluste die Millionenhöhe. Neben Metallen ist auch Elektronik für die Kriminellen attraktiv, andere haben es auf unverderbliche Lebensmittel abgesehen. „Für die Ware gibt es eine regelrechte Lagerhaltung wie bei Großhändlern”, erklärt Gsell.
Unternehmen sind zwar grundsätzlich gegen solche Betrüger abgesichert. Bei innerdeutschen Warentransporten ist eine Verkehrshaftungsversicherung Pflicht. Die zahlt nicht nur bei beschädigter oder zerstörter, sondern auch bei gestohlener Ware. Aber: „Voraussetzung ist, dass der Versicherte alle Obliegenheiten erfüllt. Er hat eine Mitwirkungspflicht”, erklärt der Kravag-Jurist. Dazu gehöre beispielsweise, dass Dokumente gründlich geprüft werden.
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