Eine elektronische Anzeigentafel der Bahn im Hauptbahnhof Leipzig zeigt am 13. Mai 2017 nur den Schriftzug «Bitte Aushangfahrplan beachten». Eine weltweite Welle von Cyber-Attacken hatte im Mai auch die Deutsche Bahn getroffen. © dpa/picture alliance
  • Von Christian Müller
  • 14.06.2017 um 10:37
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lesedauer Lesedauer: ca. 04:55 Min

Derzeit vergeht kaum eine Woche, in der man nicht über Cyber-Attacken auf Unternehmen, Behörden, Krankenhäuser, Telekom-Anbieter & Co. liest. Und schon werden Stimmen laut, die meinen, die Cyber-Versicherung sei vor diesem Hintergrund das nächste große Ding am Markt. Ist das aber wirklich so? Versicherungsberater Christian Müller macht in seinem Gastbeitrag den Realitäts-Check.

In deutscher Gründlichkeit gibt es auch einen entsprechenden Sanktionskatalog, der von Geldbuße bis zum Freiheitsentzug reicht. Und die Höhe der Strafmaße ist erstaunlich hoch.

Hohe Strafen

Im kommenden Jahr wird dann die EU-GSVO Verordnung in Kraft treten – quasi ein „Update“ des Bundesdatenschutzgesetzes. Hier nehmen die Strafmaße fast amerikanisches Niveau an und sind nicht aus der Portokasse zu zahlen. Bis zu 4 Prozent des Weltumsatzes und Werte in Millionenhöhe sind dort zu finden.

Und da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, kann es durch Nicht-Umsetzung solcher gesetzlichen Vorgaben auch dazu kommen, dass eine Managerhaftpflichtversicherung nicht leistet. Und dann wird es für die Repräsentanten des Unternehmens schnell ungemütlich und existenziell risikoreich. Die Exkulpation durch Nachweis, man habe alles organisatorisch und personell Notwendige getan, dürfte hier schwer fallen. Die Schriftsätze, die Sie dann von Anwälten lesen, werden es fachlich in sich haben.

Doch was kann denn nun eine Cyber-Versicherung?

Das nachstehende Schaubild stellt die traditionellen Deckungskonzepte mit dem Bezug Cyber vor. In diesem Schaubild wird aus Sicht des Versicherungsfalls dargestellt, welche Fälle durch traditionelle Policen gedeckt sind und welche explizit Cyber vorbehalten sind.

Quelle: RWM Group

Prägnant formuliert deckt eine Cyber-Versicherung Eigen- und Fremdschäden ab. Dabei ist der Charakter der Eigenschäden mit dem einer Kombination aus Sach- und Haftpflichtversicherung vergleichbar, während Fremdschäden den Charakter einer Vermögensschadenhaftpflicht- und einer Rechtsschutzversicherung ähneln.

Kommen hierzu dann Assistance-Leistungen wie Schadenabwehr durch den Versicherer, Zugriff auf Spezialisten-Netzwerke von IT-Forensikern oder Soforthilfe bei der gesetzlich vorgeschriebenen Kommunikationspflicht gegenüber den Kunden (Call Center), dann ergibt das die Essenz der Cyber-Policen. Hier liegt ihr besonderer Mehrwert: in der Hilfe im Schadensfall, wenn der Versicherungsfall eintritt. Denn dann ist schnelles Handeln zwingend erforderlich.

Insofern sind allein die Assistance-Leistungen ein ganz klares Argument für eine Cyber-Versicherung.

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Christian Müller

Christian Müller ist Unternehmens- und Versicherungsberater und gemeinsam mit seiner Frau Esther Riehl-Müller Teilhaber der RWM Group in Kassel.

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