Seit 2017 spurlos verschwunden: die Goldmünze „Big Maple Leaf“ aus dem Berliner Bode-Museum. © picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Marcel Mettelsiefen
  • Von Achim Nixdorf
  • 26.05.2021 um 19:47
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Der private Eigentümer der 100 Kilogramm schweren Goldmünze „Big Maple Leaf“, die 2017 aus dem Berliner Bode-Museum gestohlen wurde, hat nur Anspruch auf 50 Prozent der Versicherungssumme. Das entschied jetzt das Kammergericht der Hauptstadt. Es begründete diese Entscheidung mit einer nicht gemeldeten Sicherheitslücke.

Im Zivilrechtsstreit um die im März 2017 aus dem Bode-Museum in Berlin gestohlene Goldmünze „Big Maple Leaf“ hat der private Eigentümer nur zum Teil Recht bekommen. Das Berliner Kammergericht sprach ihm eine Entschädigung von 2,1 Millionen Euro zu – und damit nur 50 Prozent des Versicherungswertes von 4,2 Millionen Euro. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einer „besonders groben Verletzung der Anzeigepflicht“ gegenüber dem Versicherer (Aktenzeichen 6 U 1015/20).

Nach dem Diebstahl der bis heute verschwundenen Gold-Münze hatte die Allianz Versicherung dem privaten Eigentümer Boris Fuchsmann zuerst nur 20 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt. Daraufhin war der Düsseldorfer Kunstsammler mit einer Forderung über 3,36 Millionen plus Zinsen vor das Berliner Landgericht gezogen. Als er dort mit seiner Klage gescheitert war, legte Fuchsmann gemeinsam mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Trägerin des Bode-Museums Berufung beim Kammergericht ein, über die jetzt entschieden wurde.

Defektes Fenster nicht gemeldet

Laut dem aktuellen Urteilsspruch hat die Klageseite nun Anspruch auf weitere 1,26 Millionen Euro von der Versicherung. Zuzüglich der bereits geleisteten Zahlung von 20 Prozent beziehungsweise 840.000 Euro entspricht das aber nur der Hälfte des Versicherungswertes von 4,2 Millionen Euro. Nach Auffassung des Gerichts ist diese Leistungskürzung gerechtfertigt, weil die Stiftung als Versicherungsnehmerin einen defekten Fensterflügel im Herrenumkleideraum des Museums nicht als sogenannte Gefahrerhöhung der Versicherung gemeldet und damit grob fahrlässig gehandelt habe.

Dieser Defekt habe dazu geführt, dass die Öffnungssicherung der elektronischen Sicherungsüberwachung im Museum nicht mehr richtig funktioniert habe, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Deswegen sei das Fenster aus der Überwachung herausgenommen worden, um die Alarmanlage wenigstens in den übrigen Räumen wieder in Betrieb nehmen zu können. Dabei sei gerade die Gefahr eines Einbruchs durch das defekte Fenster besonders hoch gewesen, „weil sich unter diesem Fenster ein Vorbau befinde, der über eine aufgestellte Leiter“ leicht zu erreichen gewesen sei.

Leistungskürzung ist „angemessen“

Wie das Gericht weiter ausführte, hätte die Allianz „die Einzelpolice nicht mit dem konkreten Inhalt abgeschlossen, wenn sie von einer dauerhaften Deaktivierung der Öffnungssicherung am Fenster im Umkleideraum gewusst hätte.“ Eine Leistungskürzung durch den Versicherer um 50 Prozent sei daher „angemessen aber auch ausreichend.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Raub der wertvollen Gold-Münze hatte vor vier Jahren für weltweites Aufsehen gesorgt. Inzwischen wurden drei Männer, darunter ein Wachmann, zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Polizei geht davon aus, dass die private Leihgabe zerteilt, stückweise eingeschmolzen und dann verkauft oder versteckt worden ist.

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Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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