Eine Helferin bringt Flüchtlingen in Dresden die deutsche Sprache bei. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 01.09.2015 um 10:41
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Kein Thema wird derzeit so heiß diskutiert wie der Flüchtlingsstrom innerhalb Europas. Dabei gilt es auch versicherungsrechtliche Fragen zu beachten: Wie ist beispielsweise ein ehrenamtlicher Helfer versichert, wenn er sich während der Ausübung seines Ehrenamts verletzt? Hier gibt es Antworten.

Anpacken und helfen sollten am Ende nicht zu Lasten ehrenamtlicher Helfer gehen. Deshalb erklärt die Unfallkasse Hessen nun, dass Versicherungsschutz seitens der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) besteht, wenn Ehrenamtler nachstehende Voraussetzungen einhalten:

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•    Die Hilfe für Flüchtlinge, die neu in Deutschland ankommen, obliegt den Gemeinden und Kommunen.
•    Die zuständige Behörde erteilt den Auftrag zur Hilfe an Ehrenamtliche.
•    Die Verwaltung übernimmt die Organisation der Hilfe.
•    Helfer, die sich im Rahmen von Organisationen oder Vereinen engagieren, sind versichert, solange eine Beauftragung seitens der Gemeinde oder Kommune erfolgt.

Wer sich nun unsicher ist, ob er unter den Schutz der GUV fällt oder nicht, sollte sich absichern und sich im Rahmen einer Helferliste registrieren lassen. Dann seien die oben genannten Voraussetzungen als vorhanden gesetzt und auch die beitragsfreie Mitversicherung in der GUV möglich. Weitere Informationen hat die Unfallkasse Hessen hier zusammengefasst.

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