Die Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbandes seien eine freiwillige Selbstverpflichtung, die „bedauerlicherweise im Gegensatz zu den Interessen des Versicherers“ stehe, sagt Gerd Güssler, Geschäftsführer des Analysehauses KVpro.de. © KVpro.de
  • Von Lorenz Klein
  • 14.03.2019 um 08:58
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Versicherten, denen die jüngste Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu viel geworden ist, sollten einen Tarifwechsel erwägen. Wie diese Dienstleistung zu vergüten ist, bleibt umstritten.

Beim Bund der Versicherten (BdV) sieht man das offenbar anders. Die Verbraucherschützer stören sich vor allem daran, dass das Geschäftsmodell von Minerva vorsieht, dass der Kunde nur im Fall einer erfolgreichen Tarifwechsel-Beratung ein Honorar zahlen muss – zerschlägt sich der Wechsel, bleibt die Beratung kostenfrei. Weil die erfolgsabhängige Vergütung aus Sicht des BdV nicht sachgerecht sei, mahnte der Verein Minerva im Februar 2017 ab. Das Honorar bemesse sich letztlich danach, wie hoch eine Ersparnis bei einem neuen Tarif ausfalle, so der Vorwurf. Dies konterkariere eine unabhängige und ergebnisoffene Beratung, findet BdV-Chef Axel Kleinlein. Nachdem die Abmahnung durch den Verein nicht zum Ziel führte, klagten die Verbraucherschützer zunächst erfolgreich auf Unterlassung.

Doch als es im November 2018 zum Berufungsverfahren vor dem OLG München kam, drehte sich das Bild. Denn die Richter sahen die Tarifwechselberatung als Versicherungsvermittlung an, für die gemäß IDD-Umsetzungsgesetz keine Einschränkung der Honorierungsart gelte. Die Klage des BdV wurde abgewiesen. Doch das letzte Wort in diesem Streit ist damit wohl kaum gesprochen. Man werde Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen, denn erfolgsabhängige Honorare führten zu Fehlanreizen und gefährdeten damit eine unabhängige Beratung, insistiert der BdV-Chef.

„Wir erwarten keinen intensiveren Wettbewerb beim PKV-Tarifwechsel“

Ein abschließender Erfolg wäre für Kleinlein und Co. sehr wichtig. Denn schon im Sommer 2018 kassierte der BdV eine Schlappe in puncto Tarifwechselrecht. So ging es in einem anderen Verfahren um die Befugnisse von Versicherungsmaklern in der Tarifwechselberatung. Der BGH bestätigte schlussendlich die Position des vom BdV verklagten Finanzdienstleisters MLP, wonach dieses bei einem Tarifwechsel eines Kunden in einer bestehenden privaten Krankenversicherung ein Honorar vereinbaren dürfe. Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, dass Makler eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung Hauptmotiv zur Versicherungsvermittlung anbieten der Tarifwechsler dürfen. 

Darüber hinaus dürften sie mit Verbrauchern kein gesondertes erfolgsabhängiges Honorar vereinbaren. Makler seien die uneingeschränkten Gewinner der neuen Regelungen, eindeutige Verlierer seien hingegen die Verbraucher und die Versicherungsberater, so Kleinlein. Ferdinand Halm vom Maklerunternehmen HC Consulting gibt sich unbeirrt:

„Wir erwarten keinen intensiveren Wettbewerb beim PKV-Tarifwechsel gemäß Paragraf 204 VVG infolge des BGH-Urteils.“ Zudem bedürfe das für die Versicherten „kostenlose Modell der HC Consulting AG als klassischer Versicherungsmakler“ keiner rechtlichen Klärung, so Halm. Moment. Kostenlos für die Versicherten? Nun ja, das Geschäftsmodell des Kölner Maklers sieht vor, dass die Beratung zum Tarifwechsel „ausschließlich aus der Betreuungscourtage der jeweiligen PKV finanziert“ wird. „Je nach Versicherungsgesellschaft erhalten wir 1 bis 2 Prozent des KV-Beitrags aus den bereits im laufenden Beitrag enthaltenen Verwaltungskosten“, erklärt Halm. „Somit entstehen auch keine Mehrkosten durch unsere Betreuung und Beratung.“

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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