Die Erkrankungen der Psyche stellen in der privaten Krankenversicherung einen der häufigsten Gründe für die Inanspruchnahme von Leistungen dar. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 20.12.2016 um 15:30
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Psychische Erkrankungen sind auf dem Vormarsch und kosten die private Krankenversicherung viel Geld. Daher sollten Berater und Kunden beim Abschluss einer PKV auf die Details achten.

Die Psychotherapie gehört zu den wichtigsten nicht-medikamentösen Therapien bei psychischen Erkrankungen und ist in ambulanter Form in der Regel stets von der Leistungspflicht in der PKV umfasst – die Leistung erfolgt nach einer entsprechenden Diagnose. Bei der Inter etwa wird der Antrag vom Therapeuten gestellt. Dies kann formfrei erfolgen oder aber auch mit Hilfe von Antragsunterlagen. „Für eine Kurzzeittherapie, welche regelmäßig bis zu 25 Sitzungen inklusive probatorischer Gespräche umfasst, ist kein ausführlicher Bericht notwendig. In diesen Fällen genügt die Diagnose“, sagt Karl-Heinz Seiffert, Bereichsleiter Kranken der Inter. Bei einer Fortführung oder einer Langzeittherapie ist jedoch ein ausführlicher Antrag notwendig.

Einige Versicherer prüfen in einer Woche

„Die Antragsunterlagen werden bei der Inter ausschließlich durch den medizinischen Dienst bewertet. Das Ergebnis der Bewertung, welches regelmäßig nach einer Woche, in seltenen umfangreichen Fällen spätestens nach zwei bis drei Wochen vorliegt, wird an einen Sachbearbeiter zur Prüfung der vertraglichen Gegebenheiten abgegeben“, schildert Seiffert den Antragsprozess.

Das Leistungsniveau der PKV im Bereich der psychischen Erkrankungen gilt branchenweit als gut. Wohl dem, der versichert ist. Wer jedoch bereits eine psychische Vorerkrankung hat, hat wegen der Risikoprüfung der Versicherer kaum eine Chance, eine private Krankenversicherung zu bekommen. Gab es früher bei den ersten Anzeichen einer psychischen Vorerkrankung reihenweise pauschale Ablehnungen, prüfen heute zumindest einige Anbieter jeden Fall einzeln.

Wenig Chancen bei psychischen Vorerkrankungen

„Wir lehnen solche Erkrankungen nicht generell ab, sondern steigen in eine Einzelfallprüfung ein. Wir prüfen individuell und fordern entsprechende Unterlagen und Informationen an, um das Risiko zu beurteilen“, bestätigt Gesellschaftsärztin Vera Willig. Schließlich ist es ein Unterschied, ob man bereits wegen einer psychischen Erkrankung im Krankenhaus war oder lediglich bei einer psychotherapeutischen Beratungsstelle an der Universität wegen Prüfungsangst in Beratung war. Das Ergebnis der Einzelfallprüfung besteht dann in einer Ablehnung oder womöglich in einer Annahme mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss.

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