Schulstart in den ersten Bundesländern: Die Öffnungsklausel erleichtert Beamten die Aufnahme in die Private Krankenversicherung. © pch.vector/freepik
  • Von Oliver Lepold
  • 06.08.2021 um 11:41
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Wer schwere Vorerkrankungen oder Handicaps hat, wird nicht ohne Weiteres in die private Krankenversicherung (PKV) aufgenommen. Aufschläge, Leistungsausschlüsse oder Ablehnungen sind möglich. Für Beamte haben sich 18 Versicherer jedoch auf eine Sonderregel mit Erleichterungen geeinigt.

Die sogenannte Öffnungsklausel, auch Öffnungsaktion genannt, sorgt dafür, dass kein Beamter auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit aufgrund einer Vorerkrankung oder einer Behinderung für einen normalen beihilfekonformen privaten Krankheitskostentarif abgelehnt wird. Der Aufnahmeantrag muss jedoch innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung gestellt werden. Es bestehen weder Leistungsausschlüsse noch ein maximales Annahmealter. Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.  

Seit 2019 haben auch Beamte auf Widerruf wie Beamtenanwärter und Referendare einen solchen AnspruchDie Öffnungsaktion erstreckt sich zudem auch auf enge Angehörige, nämlich Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Adoptivkinder. Auch sie werden unter bestimmten Bedingungen unabhängig von Vorerkrankungen oder Handicaps garantiert versichert. 

Erst unverbindlich anfragen 

Für Makler, die einen Antrag im Rahmen der PKV-Öffnungsaktion für Beamte stellen möchten, ist es empfehlenswert, nicht sofort den formellen Antrag auf Versicherung für ihren Kunden zu stellen. Stattdessen sollten sie zunächst bei mehreren infrage kommenden Versicherern unverbindlich anfragen 

Denn Versicherer, die an der Öffnungsaktion teilnehmen, werden auf diese hinweisen, falls eine Aufnahme des Kunden entweder nur zu diesen erleichterten Bedingungen in Betracht kommt oder die Bedingungen der Öffnungsaktionen im Vergleich günstiger ausfallen. Der Makler ist dann auf der sicheren Seite, denn die erleichterten Bedingungen müssen nur von demjenigen Versicherer gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde.  

Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat zudem eine einmalige Sonderöffnungsaktion für Beamte und deren Angehörige durchgeführt. Ziel war es, freiwillig gesetzlich versicherten Beamten nachträglich noch zu ermöglichen, in die PKV zu wechseln. 

Sonderöffnungsaktion abgeschlossen 

Zwischen 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 konnten diese zu den gleichen erleichterten Bedingungen wie in der regulären Öffnungsaktion in eine beihilfekonforme PKV aufgenommen werden. „Wir wollten in diesen speziellen Fällen den Beamtinnen und Beamten auch nachträglich noch die Wahlfreiheit geben, in die PKV zu wechseln. Dieses Ziel haben wir erreicht“, so Stefan Reker, Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung.  

Gesamtzahlen zur Sonderöffnungsaktion hat der Verband nicht vorliegen, einzelne Veröffentlichungen der teilnehmenden Versicherer weisen aber darauf hin, dass der Erfolg begrenzt blieb. Die Debeka etwa erhielt laut Angaben im „Versicherungsmonitor“ über die Sonderaktion 288 Beamte als neue Kunden. Über die dauerhafte Öffnungsaktion für Beamtenanfänger waren es im Jahr 2020 im Vergleich dazu 5.125 Beamte.  

Sämtliche Informationen zur Öffnungsaktion für Beamte hat der PKV-Verband in einer Broschüre veröffentlicht (hier abrufbar). Dort findet sich auch die Liste der teilnehmenden Versicherer. 

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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