Ein Müllsack mit weggeworfenen Kassenbelegen steht in einer Bäckerei in der Region Hannover. Die neue Kassenbonpflicht stößt bei den Verbrauchern auf große Ablehnung. Nicht einmal jede zehnte Quittung gehe über die Theke, der Rest lande im Müll, teilt der Bäckerinnungsverband mit. Versicherungsvermittler beklagen schon seit geraumer Zeit, dass ihre Branche zu viele Papierberge produziert, die den Kunden kaum einen Mehrwert liefern. © picture alliance/Julian Stratenschulte/dpa
  • Von Redaktion
  • 07.01.2020 um 17:58
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:20 Min

Viel zu viel Papierkram, wovon der Kunde gar nichts hat, schimpfte die Bäckerzunft jüngst über die neue Bon-Pflicht, die seit 2020 gilt. Versicherungsvermittler können da nur müde lächeln. Der Versicherungsagent Olaf Oberkalkofen hat sich mal humorvoll ausgemalt, wie der morgendliche Brötchenkauf abliefe, wenn in Bäckereien die gleichen Regelungen gelten würden wie im Versicherungsvertrieb.

„Der Kunde wünscht ein Brötchen. Zunächst fragt die Bäckereifachverkäuferin, nachdem sie dem Kunden ihren Ausweis, eine beglaubigte Kopie des letzten Gesundheitszeugnisses und eine Zertifizierung der letzten Weiterbildung vorgelegt hat, ob der Kunde sich das Brötchen überhaupt finanziell leisten kann.

Nachdem der Kunde eine Kopie der letzten drei Gehaltsabrechnungen, eine Rentenbescheinigung oder einen Beleg anderer Einkünfte vorgelegt hat, steht einem Kauf der Brötchen nicht mehr viel im Weg. Allerdings steht die Frage im Raum, welches Brötchen er denn genau kaufen möchte und warum er sich gegen das andere Produkt entschieden hat.

Gut, der Kunde entschied sich für das Körnerbrötchen. Aber welche Körner sind genau verarbeitet worden? Kann gewährleistet werden, dass der Kunde keine allergischen Reaktionen gegen gerade diese Körner hat? Wo kann der Kunde vorab schriftlich nachlesen, welche Stoffe in dem Backwerk sind? Nachdem das alles geklärt wurde, bittet der Kunde noch um eine schriftliche Auskunft, welche versteckten Kosten in den Brötchen sind?

Bei 40 Cent pro Backwerk, sollte genau aufgegliedert sein, wie hoch der prozentuale Gewinn für den Bäcker ist und welche Verwaltungskosten im Preis versteckt sind. Nachdem der Kunde in seiner Bäckerei diese Informationen erhalten hat, andere Kunden ungeduldig hinter ihm in der Schlange stehen, er mit seiner Ehefrau telefoniert hat, ob dieses Brötchen denn das genau für die zuvor gekaufte Erdbeerkonfitüre konform ist, entscheidet er sich dann doch gegen aller Beratung für ein Puddingteilchen.“

Dies war ein Auszug aus dem Beitrag „Aus der Sicht eines Versicherungsberaters – Teil 4“, der am 10. Dezember 2019 auf lokalkpompass.de erschienen ist.

Für Furore sorgte Autor Olaf Oberkalkofen vor allem mit dem ersten Teil seiner Serie, über den Pfefferminzia im November 2019 berichtete: Als „Futzi“ beleidigt – Wie ein Versicherungsagent „Rache“ nimmt

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Hinterlasse eine Antwort