Wenn ein Akku Feuer fängt, sollte sofort die Feuerwehr alarmiert werden. © Pixabay
  • Von Manila Klafack
  • 02.08.2021 um 14:49
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:55 Min

Der Markt für hochwertige E-Bikes boomt. Viele sind mit modernster Technik ausgestattet – von hydraulischen Scheibenbremsen bis zu leistungsstarken Akkus. Eine gute Versicherung sollte deshalb mehr als nur Schutz vor Diebstahl bieten, raten Experten.

„Zweiräder, mit und ohne elektrischen Antrieb, waren und sind die Verkehrsmittel der Stunde“, meldet der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). Der Absatz von Rädern und E-Bikes lag 2020 mit 5 Millionen Euro 17 Prozent über dem Vorjahreswert. Dabei betrug der Anteil von E-Bikes fast 2 Millionen Euro und damit 39 Prozent.

Die Preise für günstige Pedelecs, also Elektro-Räder mit einer Motorunterstützung von bis zu 25 km/h, beginnen meist im höheren dreistelligen Bereich. Für Mittelklassemodelle werden schnell 3.000 Euro und mehr fällig.

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Fahrraddiebstahl – wann zahlt die Versicherung?

Absicherung über die Hausratversicherung

Wie andere Zweiräder auch können sie grundsätzlich in der Hausratversicherung mitversichert werden. Die Höchstentschädigung ist hier jedoch in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz oder eine vereinbarte Summe begrenzt – und damit für E-Bikes oft nicht ausreichend. Standardmäßig greift die Hausratversicherung außerdem nur bei nur Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser sowie Diebstahl aus verschlossenen Abstellräumen. Für Diebstahl-Versicherungs­schutz außerhalb der eigenen vier Wände ist ein Zusatz­baustein notwendig.

Was leistet eine separate Fahrradversicherung?

Spezielle Fahrradversicherungen gehen dagegen weit über diese Leistungen hinaus und sind speziell auf die Technik und den Wert von E-Bikes zugeschnitten. Sie decken unter anderem folgende typische Risiken ab:

  • Unfall- oder Sturzschäden
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Vandalismus
  • Akku-Defekte wie Feuchtigkeits- und Elektronikschäden
  • Brände und Kurzschlüsse
  • Typische Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung

Manche Versicherer übernehmen nach Auskunft des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch Schäden durch Material, Produktions- oder Konstruktionsfehler, die nach der gesetzlichen Gewährleistungspflicht entstehen. Häufig ist in diesen Tarifen auch das E-Bike-Zubehör wie etwa Taschen, Schlösser oder Sättel versichert.

Auch gebrauchte E-Bikes lassen sich übrigens versichern. Dafür muss der original Kaufbeleg des Verkäufers vorliegen sowie ein Beleg über den Kaufvertrag. Manche Versicherer schließen allerdings Verschleißteile vom Versicherungsschutz aus und begrenzen ihn auf das Alter, etwa auf fünf Jahre.

Akku-Brände vermeiden

Weil Akkus in seltenen Fällen auch Brände verursachen können, sollten E-Bike-Besitzer beim Laden und der Lagerung besondere Sorgfalt an den Tag legen. Vor wenigen Tagen erst löste ein defekter E-Bike-Akku einen Brand in einem Bremer Reihenhaus aus. Die Polizei schätzt den entstandenen Schaden auf etwa 500.000 Euro. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) gibt hier folgende Tipps:

  • Lesen Sie die Betriebsanleitung und beachten Sie die Sicherheitshinweise.
  • Nutzen Sie ausschließlich das original Ladegerät. Laden Sie Ihren Akku nicht in der Nähe von brennbaren Materialien und nur im Trockenen bei den in der Betriebsanleitung angegebenen Temperaturen.
  • Den Akku nicht über längere Zeit unbeaufsichtigt lassen und am besten nur an Orten laden, die mit Rauch- beziehungsweise Brandmeldern ausgestattet sind.
  • Vermeiden Sie extreme Temperaturen: Starke Hitze kann den Akku schädigen, Kälte kann zu einem vorübergehenden Kapazitätsverlust führen.
  • Wenn das E-Bike längere Zeit nicht genutzt wird, sollten Sie den Akku bei etwa 60 Prozent seiner Kapazität kühl lagern – zwischen 10 und 15 Grad Celsius. Alle drei Monate sollten Sie den Ladestand kontrollieren und eventuell aufladen. Eine völlige Entladung ist zu vermeiden.
  • Mechanisch beschädigte Akkus dürfen Sie keinesfalls mehr nutzen. Öffnen Sie den Akku in keinem Fall selbst! Bringen Sie den beschädigten Akku zum Händler und informieren Sie ihn über den Vorfall. Defekte Akkus dürfen Sie nicht mit der Post versenden.

Wer ganz sichergehen will, dass der eigene E-Bike-Akku alle Sicherheitsstandards erfüllt, kann sich auch anhand von Zertifikaten orientieren. So ist beispielsweise die UN-T-Zertifizierung, die die Transportsicherheit bestätigt, für Akkus Pflicht. Besser ist dem ADFC zufolge eine Zertifizierung der BATSO (Battery Safety Organization). Um dieses Zertifikat zu erhalten, muss der Akku zuvor Tests zur Gebrauchssicherheit bestanden haben. Ob der Akku darüber hinaus auch zum Ladegerät passt, bescheinigt das GS-Siegel (Geprüfte Sicherheit).

Was tun, wenn der Akku brennt? 

Kommt es dennoch zu einem Brand, empfiehlt die Feuerwehr eine klare Vorgehensweise. So sollte zunächst die Stromversorgung getrennt werden. Anschließend sollte das Fahrrad möglichst schnell ins Freie oder zumindest in einen Raum ohne brennbare Gegenstände geschoben werden. Wenn der Akku nicht am Fahrrad angebracht ist, könne er zum Beispiel durch eine Schaufel ins Freie gebracht werden. Danach sollte dann sofort per Notruf die Feuerwehr alarmiert werden.

Laut GDV sollte ein Akkubrand grundsätzlich nicht selbst gelöscht werden, da giftige Gase austreten können und eine Verpuffung möglich ist. Für eventuelle Brandschäden leisten die Wohngebäude- und die Hausratversicherung. Letztere kommt auch im Rahmen der Versicherungssumme für Beschädigungern am E-Bike auf, sofern keine separate Absicherung besteht. Für Schäden an fremden Sachen, die durch einen Brand beschädigt werden, tritt unter Umständen die Privathaftpflichtversicherung ein.

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Manila Klafack

Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

kommentare
Ermer
Vor 3 Jahren

Ihre Aussage, dass Fahrräder in der Hausratversicherung gegen Diebstahl außerhalb verschlossener Räume nicht versichert sind ist nicht richtig. Auch Wenn das Rad in Benutzung ist oder z.b. beim Biergartenbesuch oder vom verschlossenen Auto-Fahrradträger geklaut wird, ist dies versichert.
Grüße R. Ermer

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Ermer
Vor 3 Jahren

Ihre Aussage, dass Fahrräder in der Hausratversicherung gegen Diebstahl außerhalb verschlossener Räume nicht versichert sind ist nicht richtig. Auch Wenn das Rad in Benutzung ist oder z.b. beim Biergartenbesuch oder vom verschlossenen Auto-Fahrradträger geklaut wird, ist dies versichert.
Grüße R. Ermer

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