Sabine Zimmermann, Sozialexpertin der Fraktion Die Linke, spricht am 25. Juni 2021 im Deutschen Bundestag. © picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres
  • Von Lorenz Klein
  • 06.07.2021 um 14:52
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Mehr als 42 Prozent der Anträge auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wurden 2020 abgelehnt. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Damit blieben insgesamt 154.000 Anträge erfolglos – der Sozialverband Deutschland (SoVD) findet das „beunruhigend“.

Mehr als 42 Prozent der Menschen, die auf eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) hofften, sind mit ihrem Antrag im vergangenen Jahr gescheitert. Die Zahl der abgelehnten Anträge stieg von rund 143.000 in 2019 auf 154.000. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag (siehe Drucksache 19/31171, Seite 56).

Immerhin ist in den vergangenen Jahren auch die Höhe der gezahlten EM-Summen gestiegen. Die durchschnittlichen Zahlbeträge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit lagen 2020 bei 882 Euro (siehe Tabelle auf Seite 57). Im Falle einer vollen Erwerbsminderung gab es demnach 936 Euro im Schnitt, wurde eine teilweise Erwerbsminderung bewilligt, waren es 524 Euro. 2019 lag der Durchschnittswert noch bei 806 Euro insgesamt und im Jahr davor bei 735 Euro.

„Sie reicht schlicht nicht zum Leben“

Doch das sei immer noch zu wenig, findet Sabine Zimmermann, Sozialexpertin der Fraktion Die Linke, in einer Reaktion: „Bei Lichte besehen haben die jüngsten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente nicht einmal die Fehlentwicklung der 2000er Jahre wieder ausgeglichen. Erst 2017 haben die Erwerbsminderungsrenten nominell wieder das Niveau des Jahres 2000 erreicht – bei erheblich gesunkener Kaufkraft.“ Daher könne auch der „moderate Anstieg“ der Erwerbsminderungsrente in den letzten Jahren „nicht darüber hinwegtäuschen, dass die durchschnittliche Rente noch immer unter der Grundsicherungsschwelle liegt. Sie reicht schlicht nicht zum Leben“, so Zimmermann.

Amtsarzt als Hürde

Warum viele Menschen leer ausgehen, wenn sie eine EM-Rente beantragen, erklärt sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) so: „Streitpunkt ist zumeist die Beurteilung der gesundheitlichen Verfassung, schlussendlich ist oft die Einschätzung eines Amtsarztes ausschlaggebend“, hieß es am Montag in einer Mitteilung. Einen formellen Anspruch auf eine EM-Rente gibt es außerdem nur, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert gewesen ist, davon die letzten drei mit Pflichtbeiträgen.

SoVD rät dazu, einen Widerspruch zu prüfen

Der SoVD bezeichnete den Bewilligungsgrad von zuletzt 42,2 Prozent als „beunruhigend“. Antragsteller, die sich ungerecht behandelt fühlen, sollten den negativen Bescheid nicht einfach hinnehmen, empfiehlt SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Wurde beispielsweise die Rentenhöhe falsch berechnet oder ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden.“ Die Fachjuristinnen und -juristen in den deutschlandweiten Beratungsstellen des SOVD prüften dies, so Bauer „und vertreten die Interessen im Widerspruchsverfahren – notfalls auch vor Gericht“.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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