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Online-Vergleichsportale wie Check24 stehen in der Kritik vieler klassischer Versicherungsmakler. So hat der Bundesverband der Versicherungskaufleute den Betreiber in einem Musterprozess verklagt. Die Verhandlung hierzu geht im Mai weiter. © Screenshot Check24
  • Von Redaktion
  • 09.03.2016 um 17:48
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:45 Min

EU-Kommission, Verbraucherschutzorganisationen und Regulierungsbehörden drängen die Betreiber von Vergleichsportalen im Internet zu mehr Transparenz. So sollen unlautere Geschäftspraktiken zumindest eingedämmt werden.

Um europaweit gültige Prinzipien für das Geschäftsgebaren der Online-Vergleichsportale festzulegen, haben sich Europäische Kommission, Verbraucherschützer, Regulierer und Betreiber von Internet-Vergleichsportalen auf Kriterien für Internet-Vergleiche geeinigt, berichtet die Zeitung Der Tagesspiegel.

Demnach verpflichten sich die Betreiber unter anderem zur deutlichen Kennzeichnung von Werbung. Das Geschäftsmodell der Betreiber solle transparent dargestellt werden. Das heißt, dass Verbindungen zu anderen Händlern offengelegt werden sollen.

Bezahlte Kritiken kennzeichnen

Ebenso klar sollen alle Portale künftig angeben, wie sie ihre Daten erheben und nach welchen subjektiven Kriterien wie zum Beispiel Preis und Nutzermeinungen sie ihre Ranglisten zusammenstellen. Wenn sie Kommentare von Nutzern veröffentlichen, sollen sie künftig deren Echtheit sicherstellen müssen.

Vor allem müssten die Informationen der Suchmaschinen aber richtig sein. Das betreffe neben dem jeweils angegebenen Preis auch die verfügbare Menge: Auf keinen Fall dürfe ein falscher Eindruck von Knappheit künstlich erzeugt werden.

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