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Lehrbuch Altenpflege: In guten Händen - unter diesem Motto wünschen sich Familien die Pflege ihrer Verwandten. Die Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit scheint jedoch oft enorm. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 04.09.2015 um 12:44
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:55 Min

Einem 78-jährigen Bewohner eines Bonner Altenheims blieb beim Essen das Schnitzel im Halse stecken. Bis das Pflegepersonal merkte, was los war, war der Mann längst bewusstlos. Seitdem ist er ein Pflegefall. Seine Ehefrau hat das Heim auf Schadenersatz verklagt. Wie das Gericht die Sache sieht.

20.000 Euro Schadenersatz. Laut Bericht des Bonner General-Anzeigers ist das die Summe, die die Ehefrau des betroffenen Patienten vor dem Bonner Landgericht fordert. Die Begründung: Das Pflegeheim habe seine Aufsichtspflicht verletzt, denn der Mann war bereits an den Rollstuhl gebunden. Entsprechend hätte er das Mittagessen nicht im Stück serviert, sondern mundgerecht vorgeschnitten bekommen sollen. Zudem habe niemand vom Heim auf den Mann geachtet, weshalb das Personal auch erst zu spät gemerkt hätte, dass es zu dem Schnitzel-Unfall kam.

Das beklagte Altenheim wehrte sich gegen den Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung mit der Begründung: Es sei eine Aufsichtsperson im Speisesaal des Altenheims anwesend gewesen. Von dem Vorfall mitbekommen habe diese allerdings zunächst nichts, da es viel zu laut gewesen sei.

Das Gericht konnte diese Behauptung nicht nachvollziehen. Es war der Ansicht, dass es in einem Altenheim in der Regel ruhig zuginge. Schließlich sei dieses keine Schul- oder Studentenmensa.

Klägerin und Beklagtem schlug der Richter vor, sich in einem Vergleich zu einigen. Die Vergleichssumme sollte sich auf 12.000 belaufen. Die klagende Ehefrau wollte laut General-Anzeiger den Vergleich annehmen. Das beklagte Altenheim jedoch soll noch unentschlossen sein. Kommt der Vergleich nicht zu Stande, dann muss das Gericht ein Urteil fällen.

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