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  • 19.06.2013 um 14:42
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Ein Zahnarzt aus dem brandenburgischen Fichtenwalde wollte bei seiner Versicherung abkassieren, indem er sich selbst verstümmelte. Jetzt hat er seine Quittung bekommen.

Das Amtsgericht Potsdam hat einen 43-jährigen Zahnarzt aus Fichtenwalde wegen versuchten Betruges und Vortäuschens einer Straftat zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Wie „Spiegel Online“ berichtet, hatte sich der 43-jährige den Zeigefinger der linken Hand abgeschnitten, um Geld von seiner Versicherung zu kassieren.

850.000 Euro sollten vom Versicherer kommen

Vor Gericht gab der Angeklagte an, in seiner Praxis Opfer eines Raubüberfalls geworden zu sein. Zwei Männer hätten Gold und Geld von ihm verlangt, das er ihnen nicht geben konnte. Darauf sollen sie ihm aus Ärger den Zeigefinger abgeschnitten haben. Er verlangte von seiner Versicherung als Entschädigung 600.000 Euro für die neue teilweise Invalidität und 250.000 Euro für den Raubüberfall.

Die Fahndung nach den Tätern verlief jedoch erfolglos, zudem verstrickte sich der Angeklagte in Widersprüche. Ein Gutachten zu den Blutspuren in der Praxis ergab zudem, dass der Zahnarzt Schmerzmittel genommen hatte.

Das Amtsgericht Potsdam glaubte deshalb dem Angeklagten nicht und ging davon aus, dass er seine Versicherung betrügen wollte. Seine Verteidigerin Barbara Petersen will das Urteil anfechten, da das Gutachten ihrer Meinung nach fehlerhaft ist. Wird das Urteil rechtskräftig, droht dem Zahnarzt neben der Bewährungsstrafe wohl der Entzug seiner Zulassung.

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