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  • Von Redaktion
  • 29.01.2014 um 11:34
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Die neue Bundesregierung will die betriebliche Altersversorgung (bAV) für kleine und mittlere Firmen interessanter machen. Das wird auch höchste Zeit, findet der Pensionsberater Longial.

Im Schnitt betrage die Verbreitung der bAV zwar 60 Prozent. Laut Alterssicherungsbericht 2012 bestehe jedoch ein starkes Gefälle zwischen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und Betriebsstätten mit weniger als 10 Arbeitnehmern. In den größeren Unternehmen besäßen 84 Prozent der Arbeitnehmer eine bAV, in den kleinen nur 30 Prozent.

„Kleineren Unternehmen ist die bAV oft zu kostenintensiv, zu aufwändig und zu kompliziert. Sie scheuen die langfristigen Verpflichtungen, etwaige Risiken oder auch die mangelnde Flexibilität. Politik und der Gesetzgeber müssen hier für Abhilfe sorgen“,  sagt Paulgerd Kolvenbach, Sprecher der Geschäftsführung des Pensionsberaters Longial.

Nach Auffassung der Longial wären folgende Maßnahmen förderlich:

  • Die Erhöhung der steuerlichen Obergrenzen nach Paragraf 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz:  Sie würde dazu führen, dass in der Praxis aus steuerlichen  Gründen bestehende Aufteilungen auf mehrere Durchführungswege zusammenlegt werden können. Das würde Bürokratie abbauen und dazu motivieren, die bAV in dem einheitlichen Zielsystem  „Direktversicherung” oder auch „Pensionskasse” weiter auszubauen.
  • Die Reduzierung der Belastung von Betriebsrenten mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in voller Höhe: Das bestehende Verfahren sei kontraproduktiv, denn es führe zu einer Doppelverbeitragung von Ansammlungsbeträgen einerseits und Versorgungsleistungen andererseits.
  • Die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für ein sogenanntes Opting-Out: Damit ist die zwangsweise Einbeziehung von Arbeitnehmern in bAV-Regelungen mit der Möglichkeit der     individuell zu entscheidenden Nichtteilnahme gemeint.

Es sei außerdem erklärtes politisches Ziel der Bundesregierung, die jüngsten Rahmenbedingungen der deutschen bAV im europäischen Kontext zu erhalten. Pläne der EU, die Eigenkapitalvorschriften von Pensionskassen den Eigenkapitalvorschriften für Versicherungen anzunähern, würden der bAV schaden.

„Das Vorhaben der EU könnte je nach Ausprägung die deutsche bAV massiv treffen, wenn man bedenkt, dass große Mengen an bAV gegen Entgeltverzicht über Pensionskassen durchgeführt werden.” So müssten insbesondere betriebliche Pensionskassen mit einem erheblichen Mehrbedarf an Eigenkapital rechnen. Diese Zusatzbelastung, die ein Mehrfaches des heute vorhandenen Eigenkapitals ausmachen dürfte, könnte für einige Kassen das Aus bedeuten.

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