- Von Redaktion
- 06.06.2016 um 10:55
Wer seinem Nachbarn mal aushilft, hat nichts zu befürchten. Sollte es aber regelmäßig zu finanziellen Leistungen kommen, muss der Betroffene den versteuerungspflichtigen Betrag der Sozialversicherung melden. Sonst handelt es sich um Schwarzarbeit. Und die wird mit Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen sanktioniert.
Doch wo die Grenzen verlaufen, ist unklar: „Der Übergang von Nachbarschaftshilfe zu Schwarzarbeit ist fließend“, sagt Rechtsanwalt Horst Eggersmann auf welt.de. So sei Babysitten beispielsweise unbedenklich, so lange die Nachbarstochter aus reiner Hilfsbereitschaft ab und zu gegen ein kleines Taschengeld auf das Kind aufpasst. Wird aber ein regelmäßiger wöchentlicher Termin mit fester Bezahlung ausgemacht, muss das bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Dann wäre die Nachbarstochter automatisch durch eine gesetzliche Unfallversicherung geschützt – die auch greift, wenn dem Kind etwas passieren sollte.
Informationen finden Interessierte auf zahlreichen Internet-Plattformen. Dort können Menschen auch Hilfsdienste online anbieten – egal ob Rasenmähen, Werkzeuge ausleihen oder Babysitten. Beispiele dafür sind netzwerk-nachbarschaft.net oder wellcome-online.de. Auch in regionalen Tauschringen bieten hilfsbereite Menschen ihre Unterstützung an.
Doch auch online gilt: Am besten im Vorhinein vereinbaren, wie genau die Leistung aussehen soll und wer bei möglichen Schäden haftet. Vermittelt die Plattform wissentlich einen Anbieter, der schon mehrfach beim Helfen einen Schaden verursacht hat, muss sie für die Folgen aufkommen.
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