Die Oberösterreichische hat ihre Wohngebäude- und Hausratversicherung überarbeitet. © Pixabay
  • Von Redaktion
  • 07.02.2019 um 11:40
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Die Oberösterreichische hat ihre Wohngebäude- und Hausratversicherung überarbeitet und den „Keine Sorgen Check“ ins Leben gerufen, der Versicherungslücken offenbaren soll. Der SDV verbessert seine VSH für Vermittler in 23 Punkten und Axa und DBV bauen neue Leistungen in ihre BU-Versicherungen ein.

BU-Schutz von Axa und DBV mit neuen Leistungen

Axa und DBV haben die Berufsunfähigkeitsversicherungen um weitere Leistungen ergänzt. „Die Digitalisierung führt stellenweise zu einer durchweg neuen Definition von Tätigkeiten und Aufgaben – dazu gehört auch die Führung“, sagt Edgar Heck, Abteilungsleiter für Risikoprodukte bei Axa. „Mit der preislichen Gleichstellung von projektbezogener und disziplinarischer Führung gestalten wir den BU-Schutz fairer. Dies betrifft insbesondere die wachsenden Berufsfelder des IT- und Technik-Bereichs.“

Die Produkte sind nun auch einfacher an neue Lebenssituationen anpassbar. Auch ohne besonderen Anlass könne auf Wunsch einmalig der Beitrag erhöht werden. Sollte der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt nach Vertragsschluss eine risikoreichere Tätigkeit aufnehmen, bleibe sein Versicherungsschutz ohne Mehrbeitrag unverändert, heißt es von der Axa. Wenn sich die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung oder im berufsständischen Versorgungswerk erhöhe, könne der Berufsunfähigkeitsschutz außerdem ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden.

Neu ist außerdem eine Überbrückungshilfe in Höhe von bis zu sechs BU-Monatsrenten. Sie soll den nahtlosen Übergang von der Arbeitsunfähigkeit auf die Berufsunfähigkeit sicherstellen. Diese Überbrückungshilfe zahlen Axa und DBV, wenn die Krankenkasse oder der PKV-Anbieter das Kranken- oder Krankentagegeld einstellt.

Bei speziellen Beeinträchtigungen, wie etwa ein ständiger Rollstuhlbedarf, Blindheit oder Taubheit, garantieren die Versicherer einmalig in der Vertragslaufzeit eine Leistung über den Zeitraum von maximal 24 Monaten. Kunden erhalten darüber hinaus eine medizinische und berufliche Rehabilitations- und Integrationsberatung. Bei erfolgsversprechenden Rehabilitationsmaßnahmen werden diese zusätzlich zur BU-Rente übernommen.

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