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Vertriebsvorstand Martin Gräfer © Die Bayerische
  • Von Redaktion
  • 04.03.2016 um 15:55
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Martin Gräfer, Vertriebsvorstand der Bayerischen, über den Sinn der Absicherung einer vorläufigen Arbeitsunfähigkeit und die Umsetzung in der biometrischen Produktpalette der Bayerischen.

Pfefferminzia: Die Bayerische hat einen neuen Baustein in ihre BU-Versicherung aufgenommen. Sie leistet damit auch bei einer vorläufigen Arbeitsunfähigkeit. Was kann man sich darunter vorstellen?

Martin Gräfer: Mit dem neuen Baustein bietet unsere „BU Protect“ nun auch 100 Prozent Leistung bei vorübergehender Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit (AU). Ist der Kunde mindestens sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben, erhält er rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die AU-Leistung in Höhe der versicherten BU-Rente. Dies gilt für die Dauer von maximal 18 Monaten und auch bei mehreren voneinander getrennten mindestens sechsmonatigen Krankschreibungen.

Wie haben Sie bewertet, inwieweit tatsächlich Bedarf für diese Leistung besteht?

Die Bayerische hat bei der Entwicklung der Tarife erneut die Wünsche und Vorschläge externer Experten und Makler mit eingebaut. Wir nennen dieses Konzept auch die „Berater-BU“. Dabei fragte die Bayerische praxiserprobte Vermittler aus ganz Deutschland, was eine BU heutzutage leisten sollte. Weit oben stand dabei die AU-Absicherung, die wir dann dementsprechend umgesetzt haben. Dank der Zusammenarbeit mit den Vertriebspartnern haben wir momentan wohl eines der leistungsfähigsten Angebote am Markt – zu sehr wettbewerbsfähigen Preisen.

Wie haben Sie den Baustein in das Produkt eingebaut?

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Wir haben zu unseren drei BU-Tarifen Smart, Komfort und Prestige die Variante Komfort plus etabliert, die den Tarif Komfort um die neue AU-Absicherung erweitert. Zusätzlich enthält der Tarif Prestige ab sofort ebenfalls diesen Baustein. Im Bereich der Gesundheitsfragen haben sich daraus keinerlei Änderungen ergeben.

Inwieweit verteuert der neue Baustein die Beiträge?

Die Mehrkosten für den zusätzlichen Baustein liegen im marktüblichen Bereich. Das bedeutet: Der Tarif Komfort plus ist um rund 11 Prozent teurer als der Tarif Komfort, der keinen AU-Baustein enthält. Für die Dauer der Krankschreibung tritt eine Beitragsfreistellung des Vertrages in Kraft.

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