Baum trifft Auto: Herbstzeit ist Sturmzeit. Entspannter schlafen kann da, wer sich gut versichert hat. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 19.11.2015 um 09:02
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Herbstzeit ist Sturmsaison. Das haben die vergangenen Tage wieder gezeigt. Wer zahlt aber, wenn der Baum umkippt oder die Blumenkübel vom Balkon fallen? Hier gibt es Antworten.

Wenn der Wind die Bäume rund ums Haus knarren lässt, wird Eigenheimbesitzern bange. Aber dafür gibt es Wohngebäudeversicherungen. Sie zahlt nicht nur bei Bränden oder Schäden durch Leitungswasser. Sie ersetzt ebenfalls das kaputte Dach, wenn ein Baum entwurzelt wurde und darauf gefallen ist. Erwischt der Baum das Dach des Nachbarn, kommt zwar zunächst dessen Versicherung für den Schaden auf. Doch holt sie sich das Geld von der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung des Baumeigentümers wieder. Allerdings nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Baum ohnehin morsch und früher oder später auch ohne starken Sturm umgekippt wäre.

Gartenhäuschen, Geräteschuppen oder Hundehütte muss der Kunde separat zusätzlich im Vertrag versichern. Und für vollgelaufene Keller zahlt die Wohngebäudeversicherung nur, wenn Elementarschäden mitversichert sind.

Was gilt überhaupt als Sturm?

Doch ab wann spricht man von Sturm? In der Regel ersetzen die Gesellschaften Schäden an Gebäuden, Hausrat und Autos ab Windstärke 8. Das entspricht einer Geschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde (km/h). Die Skala reicht bis 12 (120 km/h). Dann spricht man von Orkan. Einige Versicherer fühlen sich erst ab einer zweistelligen Windstärke zuständig. Ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt daher. Wie stark es geweht hat, kann man beispielsweise beim Deutschen Wetterdienst erfragen, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung.

Für Schäden im Haus kommt die Hausratversicherung auf. Sie entschädigt zum Beispiel kaputte Möbel. Wer im Besitz einer Glasbruchversicherung ist, bekommt auch zerbrochene Scheiben ersetzt. Manchmal spielt beim Sturm auch der Stromkreislauf verrückt und elektrische Geräte gehen kaputt. Neuere Verträge enthalten meist solche Klauseln gegen Überspannungsschäden. Fehlt die entsprechende Klausel, lohnt es sich, beim Versicherer nachzufragen.

Schwierig wird es, wenn infolge des Sturms andere Menschen zu Schaden kommen. Wird jemand vom herunterfallenden Blumentopf verletzt, muss der Hauseigentümer haften. Solche Verletzungen können teuer und langwierig werden. Die Haftpflichtversicherung  zahlt. Sie ist deshalb so wichtig, weil der Immobilienbesitzer ansonsten mit seinem privaten Vermögen haftet.

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