Sitz der DAK in Hamburg. © DAK
  • Von Redaktion
  • 03.08.2016 um 10:32
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Nach der deutlichen Erhöhung des Zusatzbeitrags hat Deutschlands drittgrößte Krankenkasse DAK mindestens 180.000 Mitglieder verloren. Der Versuch, Kunden durch Prämien zum Bleiben zu bewegen, ging aber nach hinten los. Mehr dazu hier.

Seit Beginn des Jahres müssen Mitglieder der DAK einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,5 Prozentpunkten zahlen. Mit einem Gesamtbeitragssatz von 16,1 Prozent gehört die Krankenkasse damit zu den teuersten in Deutschland. Vielen Versicherten war das zu viel, sie haben die Krankenkasse gewechselt. Wie das Portal apotheke-adhoc.de berichtet, haben mindestens 180.000 Mitglieder diesen Schritt gewagt.

Um diese aber dazu zu bringen, nicht die Krankenkasse zu wechseln, hat die DAK laut dem Bericht in mindestens zwei Fällen erfolgreich Bleibeprämien angeboten: 85 Euro, die die Kunden als Bonus erhielten. In vier weiteren Fällen haben die Kunden die besagte Prämie abgelehnt.

Für die Mitarbeiter, die diese Boni anboten und gewährten, gibt es nun Ärger. Denn: Es gibt enge Vorgaben, welche Boni eine Krankenkasse ihren Kunden anbieten darf, und welche nicht. Hier gibt das Präventionsgesetz die Regeln vor. Boni sind danach zum Beispiel erlaubt, wenn sie Anreize für einen gesundheitsbewussten Lebensstil darstellen.

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Ein Pressesprecher der DAK gab den Fehler der Mitarbeiter zu, beteuerte aber, dass es sich um Einzelfälle handele. Die DAK habe nichts davon gewusst; vielmehr habe sie kurz nach der Beitragserhöhung eine Anweisung gegen solche Taten gegeben.

Stellenabbau beschlossen

Die Lage für die DAK bleibt weiter ernst. Sie hat zusammen mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi nun ein Gesamtpaket zu notwendigen Sparmaßnahmen und Stellenabbau verabredet: Älteren Mitarbeitern wird eine Prämie von 10.000 Euro für das Abtreten des Arbeitsplatzes versprochen, und die Jahrgänge ab 1955 erhalten zum Beispiel als Urlaubsregelung eine Gehaltszahlung von 62 Prozent bis zur Rente.

Zudem sind Vergütungen in Form von Abfindungsregelungen (0,8 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) vorgesehen. Bis Ende dieses Jahres bleiben Abfindungen für diejenigen, die sich hierfür entscheiden, ungedeckt. Nach Ablauf dieser Frist gilt eine Höchstgrenze von zwölf Beschäftigungsjahren.

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