Werbung
Guntram Overbeck ist Leiter Produktsteuerung Leben bei Helvetia. © Helvetia
  • Von Sabine Groth
  • 31.08.2020 um 11:57
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:40 Min

Steuern sind in der Altersvorsorge und Ruhestandsplanung ein nicht zu vernachlässigender Kostenblock. Guntram Overbeck, Leiter Produktmanagement Leben bei Helvetia, erklärt, wie sich dieser Performance-Fresser mit Fondspolicen optimieren lässt.

Welche Rolle sollte das Steuern sparen in der Beratung zu Fondspolicen spielen?

Guntram Overbeck: Das A und O ist die Geldanlage. Als erstes muss dem Kunden daher die derzeitige Anlagelandschaft erklärt werden. Wenn man realistisch ist, bleiben heute eigentlich nur noch Aktien beziehungsweise Aktienfonds / Fondspolicen als langfristige Anlageoption. Ebenfalls wichtig sind die Kosten, die die Performance belasten. Hier gibt es drei Blöcke: Tarifkosten machen rund 5 bis 15 Prozent aus. Deutlich höher sind die Kosten für Garantien, die sich in der jetzigen Zinslandschaft auf 60 bis 80 Prozent der Performance belaufen und ganz vermieden werden sollten. Der dritte Kostenblock sind Steuern, die die Performance über den Daumen gepeilt um 20 bis 25 Prozent reduzieren können. Eine Steueroptimierung der Police ist also durchaus wichtig in einer guten Beratung, idealerweise ist die Police komplett steuerfrei.

Eine steuerfreie Fondspolice? Wie geht das denn? Seit 2005 sind schließlich Erträge aus Fondspolicen zumindest zur Hälfte zu versteuern.

Das stimmt. Das Bundesfinanzministerium hat 2009 aber in einem Schreiben festgehalten, dass die Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung einkommensteuerfrei ist. Über eine spezielle Konstruktion lässt sich so die Steuer sparen. Dazu wird als versicherte Person, als VP, eine rund 20 bis 30 Jahre ältere Person eingetragen, in der Regel ein Elternteil. Denn der Versicherungsnehmer und zugleich Bezugsberechtigte muss sicherstellen, dass ihm im Todesfall der Totenschein der VP zur Verfügung steht. Wenn der Sparer Mitte 60 ist, ist die VP etwa 90 oder 95 Jahre alt. Wenn sie dann verstirbt, hat der Kunde eine Todelfallleistung, die komplett einkommensteuerfrei ist. Und auch erbschaftsteuerfrei, da er der Versicherungsnehmer ist und es sich somit um gar kein Erbe handelt.

Ist das nicht eine Spekulation auf den Tod der Eltern oder der gewählten VP?

Nein, man spekuliert vielmehr darauf, dass die Person möglichst lange lebt. Wenn sie schon mit 75 Jahren stirbt, ist der Sparer erst um die 50. Das ist zu früh, wenn die Police für den Ruhestand gedacht ist. Die Todesfallleistung muss dann neu investiert werden.

Und wenn die versicherte Person sehr spät stirbt oder gar den Versicherungsnehmer überlebt?

Der Versicherungsnehmer muss nicht auf die Todesfallleistung warten. Er kann bei Bedarf Kapital entnehmen oder eine Verrentung oder Teilverrentung einleiten. Hier fällt dann die ganz normale Besteuerung an. Der nicht genutzte Rest könnte immer noch als steuerfreie Todesfallleistung vereinnahmt werden. Stirbt der Versicherungsnehmer zuerst, übernehmen seine Erben die Police.

Wie kommt das Konzept im Vertrieb an?

Wenn man den Kunden das einmal erklärt hat, sind sie total begeistert. Etwa ein Drittel unserer Anträge wird so abgeschlossen. Diese Verträge werden deutlich seltener storniert. Die meisten Kunden vergessen ziemlich schnell die Details eines Vertrags, eine Steuerfreiheit merken sie sich jedoch. Ich habe übrigens selbst ein solches Modell für meine jüngste Tochter abgeschlossen und mich als VP eingesetzt. Gerade bei Kinderpolicen geht es richtig um Geld. Hier zahle ich zurzeit noch die Beiträge. Wenn meine Tochter selbst Geld verdient, wird sie als Versicherungsnehmerin eingesetzt. Sie erhält das bis dahin angesparte Vermögen als Schenkung, die zwar theoretisch steuerpflichtig ist, aufgrund der hohen Freibeträge für Kinder in Höhe von 400.000 Euro alle zehn Jahre jedoch steuerfrei bleibt.

Geht das mit jeder Police?

Sie brauchen eine Rentenversicherung mit Whole-Life-Ansatz (lebenslange Laufzeit), und die Todesfallleistung sollte dem Vertragsguthaben entsprechen.

Gibt es auch Modelle für die Ruhestandsplanung, mit denen ich die Steuer für meine Erben optimieren kann?

Hier bietet sich das Vererben oder das Verschenken einer Rente an. Die Todesfallleistung wird dabei nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern als Rente. Eine Rente wird erbschaftsteuerlich mit dem sogenannten Vervielfältiger bewertet. Dadurch fällt nur auf einen deutlich geringeren Betrag Erbschaftsteuer an. Idealerweise ist die Rente mit einer Cash-Option versehen. Diese sollte allerdings wegen des Umgehungstatbestands frühestens nach zehn Jahren gezogen werden.

Ist das ein spezieller Tarif?

Nein, das Konzept wird bei Abschluss als Zusatz-Klausel in den Whole-Life-Vertrag eingebaut. Die Klausel wird üblicherweise bei Verträgen mit Einmalbeitrag eingesetzt. Ab rund 100.000 Euro geht es los. Wenn die Klausel nicht mehr gewünscht ist, kann sie einfach entfernt werden. Zum Beispiel, wenn schon zu Lebzeiten relativ viel Kapital entnommen wurde und man den Steuereffekt gar nicht mehr braucht. Wir bieten diese Option seit etwa fünf Jahren an. In der Corona-Zeit konnten wir hiermit sogar unsere Umsätze steigern.

autorAutorin
Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content