Ein Unfallchirurg an der Uni-Klinik in Halle: Wer sich um eine vernünftige Vorsorgevollmacht gekümmert hat, entlastet seine Angehörigen in schlimmen Situationen zumindest etwas. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 22.09.2015 um 11:33
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Eine Vollmacht sichert ab und regelt alles Wichtige im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Allerdings gilt dieser Grundsatz nur, wenn auch alles sauber arrangiert wurde. Ein paar Fehler machen die Vorsorgewilligen dabei immer wieder. Welche das sind, erklärt Margit Winkler vom Institut Generationenberatung in ihrem Gastbeitrag.

Fehler 1: Bis zum letzten Moment aufschieben

Viele Menschen möchten sich nicht mit dem unangenehmen Gedanken auseinandersetzen, dass ihnen etwas Schlimmes passieren könnte. Sie schieben die Erstellung einer Vollmacht jahrelang vor sich her. Wer kurz vor einer anstehenden Operation in letzter Minute seinem Angehörigen noch zügig eine Vorsorgevollmacht in die Hand drückt, handelt zwar nicht falsch, bürdet ihm allerdings eine schwere Verantwortung auf.

Noch dramatischer ist die Situation, wenn im Unglücksfall keine Festlegungen durch den Patienten vorliegen – nahe Verwandte geraten dann bei einer notwendigen Entscheidung in schwere Gewissensnöte. Damit diese Situation nicht passiert, sollte jeder rechtzeitig seine Vollmachten erstellen.

Fehler 2: Verwendung eines allgemeinen Formulars

Gerade in Zeiten des Internets finden Interessierte schnell Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht. Auch wenn dieser Weg bequem für die betreffende Person ist, ist er nicht empfehlenswert. Diese Formulare sind oftmals viel zu allgemeingültig und berücksichtigen nicht die persönliche Situation. Deswegen ist es ratsamer, eine individuelle Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Fehler 3: Einschränkungen in die Vollmacht einbinden

Viele Vollmachtgeber beschränken ihre Dokumente mit Ergänzungen wie „Diese Vollmacht soll nur gelten, wenn ich geschäftsunfähig werde.“ Das Problem dabei: Damit werden oft umständliche Nachweisverfahren notwendig, die verhindern, dass wichtige Entscheidungen schnell getroffen werden können.

Die bessere Lösung ist deswegen, eine uneingeschränkte Vollmacht auszustellen und gleichzeitig mit dem Bevollmächtigten vertraglich festzulegen, in welchem Fall er von seiner Vorsorgevollmacht Gebrauch machen darf.

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