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Stefan Knoll ist Vorstandsvorsitzender der Deutschen Familienversicherung (DFV). © DFV
  • Von Redaktion
  • 04.10.2016 um 14:45
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Die Deutsche Familienversicherung (DFV) hat eine neue private Pflegezusatzversicherung auf den Markt gebracht. Es ist die Antwort auf das zweite Pflegestärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Das neue Gesetz werde die Finanzierungslücken im Pflegefall nämlich nicht schließen können, meint DFV-Chef Stefan M. Knoll.

Die neue DFV-Deutschlandpflege knüpfe nicht an komplizierte Leistungskataloge an, teilt der Versicherer mit, sondern garantiere in den Varianten Basis, Komfort, Premium und Exklusiv eine Verdopplung oder Verdreifachung beziehungsweise eine Vervierfachung oder Verfünffachung des staatlichen Pflegegeldes.

Die DFV warnt Verbraucher davor, sich auf die verbesserten staatlichen Pflege-Leistungen, die ab 1. Januar 2017 greifen, zu verlassen. Das „Kernproblem“ der deutschen Pflegepolitik bestehe fort, sagt Knoll. „Die staatlichen Zuwendungen im zweiten Pflegestärkungsgesetz sind künftig zwar höher als bisher, decken aber weiterhin nur kleine und kleinste Teile der wahren Pflegekosten ab.“

Durch die „lautstarke“ Einführung des Gesetzes sei bei den Menschen der falsche Eindruck entstanden, dass die staatliche Pflegeversicherung mehr sei, als eine Teilkasko-Versicherung. „In Wahrheit müssen deutsche Rentner auch weiter für einen Großteil der Pflegekosten aus eigenem Einkommen und Vermögen selbst aufkommen, um die Finanzierungslücke zwischen den staatlichen Zuwendungen und den tatsächlichen Pflegekosten zu schließen“, sagt Knoll.

Insbesondere Frauen gehörten aufgrund ihrer deutlich höheren Lebenserwartung sowie fortwirkender gesellschaftlicher Rollenerwartungen zu den Leidtragenden, so Knoll weiter. „Frauen sorgen noch ungenügend vor.“ Oft pflegten sie erst Eltern oder Schwiegereltern und dann noch den Ehemann. Werde die Frau anschließend selbst zum Pflegefall, seien die gemeinsamen Ersparnisse für die Pflege des Mannes oft aufgebraucht.

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