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  • Von Redaktion
  • 15.06.2016 um 10:55
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Im zweiten Teil der Serie „Verbraucher fragen, Experten antworten“ haben wir uns wieder an Michael Böhler, Senior Produktmanager bei Janitos, gewandt. Lesen Sie hier, welche Fragen zur Hausratversicherung die Verbraucher über die Social-Media-Kanäle von Pfefferminzia und bei einer Straßenumfrage gestellt haben.

Inwieweit kommt die Hausratversicherung für die Kosten der Wiedererstellung wichtiger Dokumente wie beispielsweise eines Personalausweises oder Diploms auf, die beschädigt oder entwendet wurden?

Alle Dokumente mit Urkundencharakter wie beispielsweise von Behörden ausgestellte Ausweise, Diplome, Grundbuchauszüge oder auch Wertpapiere gehören in der Hausratversicherung zu Wertsachen. Befinden sich diese Sachen außerhalb eines Wertschutzschranks, sind die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise Wiederherstellung solcher Dokumente in einer Hausrat-Basisdeckung auf 2.500 Euro begrenzt. In höherwertigen Tarifen besteht solcher Schutz sogar bis 5.000 Euro.

Ist mein Arbeitszimmer, welches ich ausschließlich für berufliche Zwecke nutze, in der Hausratversicherung automatisch mitversichert?

Ausschließlich beruflich genutzte Räume in der versicherten Wohnung sind im Rahmen der Hausratversicherung eingeschlossen, wenn sie keinen separaten Eingang besitzen und folglich nur über die Wohnung zu erreichen sind. Einige Versicherer legen diese Regelung in höherwertigen Tarifen jedoch mitunter großzügiger aus und versichern in gewissem Rahmen auch kleine Büros mit separatem Eingang und Publikumsverkehr. Darüber hinaus besteht auch Schutz für rein beruflich genutzte Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände. Allerdings fällt in Basistarifen Handelsware nicht unter den Versicherungsschutz. Dieser wird grundsätzlich nur in höherwertigen Tarifen gewährt.

In welchen Fällen kann es zur Ablehnung eines Leistungsfalls bei einer Hausratversicherung kommen?

Die Gründe für die Ablehnung von Schadenfällen sind vielfältig. Häufig kommt es bei der Hausratversicherung zu Problemen bei der Regulierung, wenn die Polizei bei Wohnungseinbrüchen keine oder zumindest keine eindeutigen Einbruchsspuren findet. Denn im Rahmen der Hausratversicherung sind – mit wenigen begrenzten Ausnahmen in höherwertigen Tarifen – reine Diebstahlschäden nicht versichert. Es muss sich immer um einen Einbruch handeln und dieser setzt voraus, dass sich der Täter mit Hilfe von Gewaltanwendung den Zutritt zu den versicherten Räumlichkeiten verschafft. Mitunter kommt es auch im Rahmen der sogenannten Außenversicherung zu Ablehnungen. Der Hausrat des Kunden ist außerhalb der eigenen Wohnung in Basistarifen maximal drei Monate lang versichert. Gerade Sportgeräte wie Tennisschläger, Golfausrüstungen oder Reitsättel werden aber gerne dauerhaft vor Ort gelagert, wenn Vereine entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Nur in teureren Tarifen sind solche dauerhaften Auslagerungen versichert, wenn Diebe in das Vereinsheim einbrechen und das Equipment entwenden.

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