Deutsche Bundesbank in Frankfurt © Bundesbank
  • Von Redaktion
  • 07.12.2015 um 12:21
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Ab Februar 2016 gilt das neue europäische Zahlungsverfahren Sepa auch für Privatkunden. Das heißt: Die gute alte Kontonummer ist dann endgültig aus dem Verkehr gezogen. Wer etwas überweisen will, wird dann eine IBAN benötigen. Was das für den Normalbürger bedeutet.

Wer ab Februar 2016 Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten oder Lastschriften genehmigen will, braucht zwingend die IBAN, also die internationale Bankkontonummer, des Geldempfängers. Befindet sich dieser im Ausland, kommt noch die BIC, der Bankidentifkationscode, hinzu.

Das Zahlungsverfahren Sepa soll Geldtransaktionen europaweit vereinfachen und gilt aktuell bereits für Unternehmen. Privatleuten hat die Europäische Union eine Übergangsfrist eingeräumt. Diese läuft aber nun aus. In der Konsequenz bedeutet das: Banken werden ihren Umwandlungsservice einstellen. Um nicht mit Zahlungen in Verzug zu geraten, muss jeder Bankkunde nun lernen, mit der 22-stelligen IBAN umzugehen.

Nach Einschätzung der Bundesbank haben sich wohl schon viele Menschen an das neue Überweisungsverfahren gewöhnt. Allerdings, so ein Bericht von Focus Money, würden sich noch etwa 10 Prozent der Bankkunden mit den langen Nummern schwer tun. Insbesondere seien das ältere Menschen.

IBAN-Wissen:

Die IBAN setzt sich aus verschiedenen Zahlen zusammen – dem Ländercode, zwei Prüfziffern, der Bankleitzahl und der Kontonummer.

Haben Sie Ihre IBAN nicht parat? Dann können Sie beispielsweise über diese Webseite Ihre Kontonummer umwandeln lassen.

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