Bei körperlich Tätigen Berufsgruppen kann es sich lohnen, nach Alternativen für eine BU zu schauen. © Freepik / Drazen Zigic
  • Von Sabine Groth
  • 15.05.2024 um 10:25
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:25 Min

Der Klassiker, um sich gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Es gibt aber auch Alternativen. Und auch Fonds können dabei eine Rolle spielen.

Die Absicherung der Arbeitskraft ist ein Must-have, das der Ruhestandsplanung in der Ansparphase Stabilität verleiht (siehe Teil 6 der Serie). Als Königin dieser Disziplin gilt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie springt ein, wenn aus gesundheitlichen Gründen der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr oder nur noch teilweise ausgeübt werden kann. Üblicherweise reicht eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit, um die vereinbarten monatlichen Zahlungen zu erhalten.  

Diese sollten hoch genug sein, um den Lebensstandard einigermaßen zu halten, und idealerweise auch reichen, um die private Altersvorsorge weiter zu bedienen. Die lange üblichen Maximalgrenzen von 60 Prozent des Bruttojahreseinkommens haben viele Versicherer bereits angehoben, so dass der Bedarf selbst nach Steuern und Sozialabgaben gut zu decken ist. Ein Beitragsbefreiung im BU-Fall eines Altersvorsorgevertrages ist bis zu bestimmten Grenzen oft noch zusätzlich möglich. Auch bei den Nachversicherungsoptionen bessern die Gesellschaften nach und bieten mehr Flexibilität, um die BU-Rente während der Laufzeit bei Bedarf aufzustocken.  

Einigen Berufsgruppen nützt dies allerdings nichts, denn sie kommen ohnehin kaum in den Genuss einer BU. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, hängt stark von der Tätigkeit ab. So ist etwa bei klassischen Schreibtischberufen das Risiko geringer als bei körperlich Tätigen. Das schlägt sich in den Prämien nieder. Es findet keine Gesamtkalkulation mehr statt, sondern die Anbieter teilen Berufe in Risikogruppen ein, die immer spezifischer werden. In der Folge freuen sich manche Berufe über sehr niedrige Prämien, während für andere der Schutz unbezahlbar wird. „Insbesondere für Akademiker wird das Angebot seit Jahren nicht nur besser, sondern noch günstiger. Wer körperlich arbeitet, muss sich den teuren BU-Schutz hingegen vom Mund absparen. Ob Krankenschwester, Pfleger, Busfahrer oder Handwerker – gerade jene Berufe, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, fallen durchs Raster“, kritisiert Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg.  

Mehr zum ThemaMehr zum Thema
Serie Ruhestandsplanung, Teil 5

Welche Kosten auf die Rendite drücken

Serie Ruhestandsplanung, Teil 6

Arbeitskraft ist Basis für Altersvorsorge

Grundfähigkeitsversicherung im Aufwind

Ein Trend zu weniger Ausdifferenzierung ist allerdings nicht erkennbar. Stattdessen gibt es für diejenigen, die sich eine BU nicht leisten können, zunehmend Alternativen zur Einkommensabsicherung. Insbesondere die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) hat an Bedeutung gewonnen. Das Angebot ist in den vergangenen Jahren extrem gewachsen und wird auch immer vielfältiger. Grundsätzlich sichert die GFV – völlig unabhängig von der Berufstätigkeit – gegen den Verlust bestimmter Grundfähigkeiten ab. Neben Standards wie Sehen, Hören, Gehen, Heben, Knien sind zunehmend (berufs-)spezifische Grundfähigkeiten versicherbar. Die Tarife sind häufig modular aufgebaut, und es können die gewünschten Absicherungsbausteine ausgewählt werden. Auch eine Arbeitsunfähigkeitsklausel ist in einigen Tarifen als Zusatzbaustein wählbar. 

Die GFV wird gern als BU für Handwerker bezeichnet. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Denn die Absicherung hat andere Leistungsauslöser als eine BU. Ein Umzugshelfer ist nach einem Herzinfarkt beispielsweise noch grundsätzlich in der Lage, Sachen zu heben und zu tragen, aber stundenlang Kühlschränke und Sofas über Treppen tragen, ist nicht mehr möglich. Er kann somit seinen Beruf nicht mehr ausüben, aber die Grundfähigkeit “Heben und Tragen” ist nicht so weit beeinträchtigt, dass die Versicherung zahlt. Andererseits muss man auch nicht berufsunfähig sein, wenn man eine Grundfähigkeit einbüßt. Verliert der Umzugshelfer aufgrund eines Anfallsleidens seinen Führerschein und damit die Fähigkeit “Autofahren”, zahlt die BU nicht, aber die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegenzug zu den anders strukturierten Absicherungen sind aber auch die Prämien geringer. Und für Kunden, für die keine BU möglich oder bezahlbar ist, bietet die GFV eine gute Alternative. 

Chancen und Risiken fondsbasierter Tarife

Sowohl BU als auch GFV werden ständig weiterentwickelt. Das betrifft nicht nur das Leistungsangebot, sondern auch die Kalkulation. Mit zunehmendem Alter nimmt auch das Risiko zu, berufsunfähig zu werden oder eine Grundfähigkeit zu verlieren. Es wird jedoch für die gesamte Laufzeit ein fixer Durchschnittsbeitrag erhoben. In jungen Jahren zahlen die Kunden und Kundinnen also mehr, als es der Risikoschutz erfordert. Dieser Übertrag wird angelegt, um das später höhere Risiko abzudecken, ohne die Prämien erhöhen zu müssen. 

Erste Versicherer sind in der Niedrigzinsphase dazu übergegangen, diese Gelder nicht wie üblich im Deckungsstock anzulegen, sondern in renditestärkere Fonds-Investments. Da hier mit einer höheren Verzinsung der Anlagen kalkuliert wird, ergibt sich ein niedriger erforderlicher Durchschnittsbeitrag. Die BU wird günstiger. Wenn die Fondsanlage besonders gut läuft, besteht zudem die Chance, über die Jahre zusätzlich ein Guthaben aufzubauen, das den Kunden zugutekommt. Für diejenige, die schon in der Altersversorgung auf Fonds setzen, ist dies eine echte Alternative zu den herkömmlichen Absicherungen. 

Allerdings sind hier auch die Risiken höher: Kann die in der Kalkulation unterstellte Verzinsung über einen längeren Zeitraum über die Fonds nicht erzielt werden, müssen eventuell die Beiträge steigen, der Kunde muss einen Einmalbetrag nachzahlen oder seine Leistungsansprüche senken. Fondsbasierte Tarife sind daher eventuell nicht für jeden, und nur bei längeren Laufzeiten geeignet. Die Argumentation ist aber letztlich die gleiche wie beim Vermögensaufbau über Fonds. Wer die Risiken und Chancen hier verstanden hat und akzeptiert, ist auch potenzieller Kunde für diese Absicherungs-Tarife.  

autorAutorin
Sabine

Sabine Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content