- Von Juliana Demski
- 10.03.2021 um 16:32
Einer aktuellen Studie des Policenkäufers und -verwerters „Policen Direkt“ zufolge erfüllen die Lebensversicherer ihre gesetzlichen Informationspflichten im Rahmen ihrer Standmitteilungen mittlerweile weitgehend vollständig. Bei der Verständlichkeit hinkt die Entwicklung aber weiter hinterher. „Vorsorgesparer können so nicht immer beurteilen, ob ihr Geld dauerhaft gut und sicher angelegt ist“, heißt es im Studienpapier.
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Die „Vollständigkeit der Werte“ bedeute nicht gleich „Verständlichkeit“, fügt Henning Kühl, leitender Aktuar von Policen Direkt und Versicherungsmathematiker (DAV) hinzu. „Sehr oft fehlen weitere Angaben, um die Vertragsentwicklung auch nachvollziehen zu können.“
So gehen die Studienautoren bei der Bewertung der Standberichte vor:
- Im ersten Bereich geht es um die gesetzlichen Mindestanforderungen an die jährliche Information der Versicherer laut Paragraf 155 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Hier geht es um den aktuellen Rückkaufswert, um die garantierte Ablaufleistung und die bei Beitragsfreistellung sowie die Leistung im Todesfall. An dieser Stelle bewertet Policen Direkt auch, inwieweit die Vorgaben der Aufsichtsbehörde Bafin zu den Bewertungsreserven erfüllt sind und ob korrekt auf Angaben nach der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) hingewiesen wird.
- Der zweite Bereich zeigt, inwieweit Versicherer wichtige optionale Informationen in den Info-Briefen machen.
- Im dritten Bereich untersucht Policen Direkt weitere sinnvolle Bonus-Angaben.
- Der vierte Untersuchungsbereich, der nicht in die Gesamtpunktzahl eingeht, widmet sich der Verständlichkeit der Standmitteilung. Hier geht es um Umfang, Textqualität, um verständliche Vertragswerte und darum, ob der Versicherer einzelne Begriffe gesondert erklärt.
Allein dafür, dass alle gesetzlichen und notwendigen Informationen enthalten sind, können die Studienautoren 87 Punkte vergeben. Dass aber auch andere Gesellschaften die Punktzahl erreichen, liegt daran, dass auch Punkte für Bonus-Angaben vergeben werden. Hier spielen Angaben wie Vertragskosten, Höhe der Überschussbeteiligung oder Ablaufleistungen zu verschiedenen Abrufterminen eine Rolle. Insgesamt kommen so 36 (2020: 34) Gesellschaften auf 87 Punkte. Der Durchschnitt beträgt 85 Punkte.
Hier kommen die Ergebnisse im Überblick:
- 66 von 74 (2020: 66 von 76) untersuchte Unternehmen erfüllen die seit 2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen für alle untersuchten Verträge vollständig.
- 49 (2020: 34) erfüllen dazu sämtliche Bafin-Anforderungen zu den Bewertungsreserven.
- 17 (2020: 9) Lebensversicherer teilen ihren Kunden diese Pflichtangaben und sämtliche notwendigen Angaben mit.
- 10 Versicherer informieren zur Nachhaltigkeit bei den Kapitalanlagen.
- 70 (2020: 64) Versicherer informieren, wie gesetzlich vorgeschrieben, auch über die Beteiligung an den Ertragsquellen.
Schon 2020 habe sich gezeigt: „Auch wenn eine hohe Punktzahl noch keine Garantie für eine verständliche Standmitteilung ist“, schreiben die Studienautoren. „Je einfacher und einheitlicher die Darstellung, desto besser ist auch der Informationsgehalt.“
Einige beschränkten sich dann aber auf die Pflichtangaben, weshalb diese Versicherer keine Bonuspunkte erhalten. Andere hätten teils aufwändige und umfangreiche Info-Briefe gestaltet, die allerdings nicht immer einen Mehrwert für den Kunden brächten.
Dazu Kühl: „Die Entwicklungen gehen hier mitunter auseinander. insofern ist in der Versichererlandschaft noch keine klare Linie erkennbar. Dabei lässt sich mit tabellarischer Darstellung sehr leicht gute Verständlichkeit erreichen.“
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