Claudia Schäfer ist Teamleiterin Steuer bei Standard Life © Standard Life
  • Von Manila Klafack
  • 18.07.2017 um 17:35
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Die Fondsbesteuerung ab 2018 bedeutet keineswegs das Aus für Fondspolicen. Im Gespräch zeigt Claudia Schäfer, Teamleiterin Steuer bei Standard Life, Lösungswege.

Manche Steuerfachleute befürchten durch dieses Gesetz ein Aus für die Kapital-Lebensversicherung. Wie beurteilen Sie die Situation?

Von einem Aus kann keine Rede sein! Die drei Schichten zur Vermögensbildung für die Altersvorsorge werden nach wie vor durch Freistellungen steuerlich begünstigt. Es empfiehlt sich für die Kunden allerdings, gemeinsam mit ihrem Finanzdienstleister, die vorhandenen Verträge zu prüfen. Handelt es sich um Direktinvestments oder Versicherungen? Welche Fonds sind enthalten und fallen durch diese überhaupt inländische Erträge an? Gehört der Kunde zur Gruppe der steuerbegünstigten Anleger?

Welche Folgen hat die Änderung für die Berater?

Der Kunde wird vermutlich wissen wollen, wie hoch seine voraussichtliche Steuerlast wäre. Handelt es sich um 2.000 Euro oder um ein paar Cent? In dieser Frage sind zudem die Produktanbieter gefordert, den Maklern diverse Beispielrechnungen zur Verfügung zu stellen. Wir bei Standard Life erarbeiten aktuell solche Dokumente, um die Gespräche mit dem Kunden praxisnah zu unterstützen.

Worauf müssen sie bei der Beratung jetzt achten?

Zusätzlich zum Ausloten hinsichtlich der Risikoneigung eines Kunden stellt sich jetzt die Frage, ob der Kunde bereit ist, in gewissen Fällen zumindest temporär eine höhere Steuerbelastung in Kauf zu nehmen, zum Beispiel wenn der Fonds eine außerordentlich gute Rendite bietet. Die höhere Steuerbelastung fällt bei Direktinvestments  erst einmal an, wenn er in inländische Fonds investiert, es sei denn, es handelt sich um einen Fonds ausschließlich für steuerbegünstigte Anleger  Möchte er das nicht, bleiben ihm bestimmte Fonds verwehrt. Für Rürup- oder Riesterverträge, die in Fonds investieren, die das Erstattungsverfahren anbieten, ist die steuerliche Belastung nur temporär. Dies gilt ebenso für private Versicherungsverträge der 3. Schicht – durch die Freistellung von 15 Prozent der Erträge aus Investmentfonds wird die steuerliche Vorbelastung wieder neutralisiert.

Was können Finanzdienstleister ihren durch Presseberichte eventuell verunsicherten Kunden raten?

Ein hektisches Auflösen von Verträgen wäre jetzt total falsch. Panik ist kein guter Berater bei Finanzangelegenheiten. Darum sollte ein Makler gemeinsam mit dem Kunden in Ruhe das Portfolio prüfen, und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuziehen. Die langfristigen Anlagen im Versicherungsmantel  sind in einer Vielzahl von Fällen nach wie vor durch das Halbeinkünfteverfahren steuerlich günstiger als die Direktanlage. Da gilt es jedoch immer wieder den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Vorteile nur gewährt werden, wenn die bereits genannten Voraussetzungen erfüllt werden.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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