Stau auf der Autobahn: Auch nach der Wechselsaison können Kfz-Versicherte unter Umständen noch ihre Anbieter wechseln. © Pixabay
  • Von Juliana Demski
  • 03.12.2019 um 13:41
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Der 30. November gilt jedes Jahr als Wechselstichtag für die Kfz-Versicherung. Unter bestimmten Umständen können Kunden aber auch darüber hinaus noch den Anbieter wechseln – nämlich bei Beitragserhöhungen. Hier kommen die Details.

Erhöht der bisherige Kfz-Versicherer den Beitrag, müssen Versicherte das nicht einfach so hinnehmen. Auch nach dem Wechselstichtag ist eine Kündigung dann noch möglich. Von diesem Sonderkündigungsrecht können Verbraucher aber auch dann Gebrauch machen, wenn der eigene Anbieter auf einmal verdeckt mehr Geld kassiert – also wenn der Kfz-Jahresbeitrag nicht in der Höhe sinkt, die dem Verbraucher beispielsweise durch eine verbesserte Schadenfreiheitsklasse zustünde.

„Verbraucher haben nach Erhalt der Beitragsrechnung immer dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherungsbeitrag ohne eigenes Verschulden steigt“, erklärt Tobias Stüber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen beim Vergleichsportal Check24.

Wer bei Check24 seine Police abgeschlossen hat, kann auch jederzeit online prüfen, ob er das Recht zur außerordentlichen Kündigung haben – unter anderem dank der digitalen Assistentin „Mia“ und über einen persönlichen Chat auf der Internetseite des Portals. Außerdem können Kunden mithilfe von „Mia“ ihren abgeschlossenen Kfz-Versicherungsvertrag verwalten. So können sie im Check24-Kundenbereich mit der Assistentin beispielsweise den Antragsstatus prüfen, ihre Vertragsdaten ändern oder einen Schaden melden.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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