Im Gleichgewicht: Die Lebensversicherer erweisen sich trotz der Corona-Pandemie als stabil. © picture alliance / Zoonar | Deyan Georgiev
  • Von Achim Nixdorf
  • 05.04.2022 um 12:27
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Die Solvenzlage der deutschen Lebensversicherer hat sich 2021 trotz Corona-Krise positiv entwickelt. Das meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung ist die Solvenzquote wegen der Unwetter-Schäden jedoch leicht gesunken.

Die Solvenzquote der deutschen Lebensversicherer lag zum Jahresende 2021 nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Durchschnit bei rund 450 Prozent. Zum Vergleich: Zum Vorjahresstichtag belief sich die Quote auf rund 380 Prozent. Die Solvenzquote bezeichnet das Verhältnis von Eigenmitteln zur Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR).

Die höhere Solvenzquote in der Lebensversicherung ist dem GDV zufolge auf das gestiegene Zinsniveau, aber auch das veränderte Produktportfolio und die damit sinkenden Garantieverpflichtungen der Lebensversicherer zurückzuführen.

Ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen verbesserte sich die Solvenzquote in der Lebensversicherung voraussichtlich ebenfalls und lag zum 31. Dezember 2021 mit schätzungsweise 250 Prozent um 50 Prozentpunkte über dem Vergleichswert von 2020.

Belastungen durch Flutkatastrophe

In der Schaden- und Unfallversicherung ließen erhebliche Belastungen unter anderem durch die Flutkatastrophe im Ahrtal die Solvenzquoten indes leicht zurückgehen: von 285 auf 270 Prozent.

Die Versicherungsunternehmen müssen ihre Solvenzquoten 2021 im Bericht zur Solvabilität und Finanzlage (SFCR) bis zum 8. April 2022 veröffentlichen. Der Stichtag für Versicherungsgruppen ist der 22. Mai 2022.

Kommissionsvorschlag bringt Mehrbelastung

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung warnt der GDV vor immensen Mehrbelastungen durch eine Verschärfung von Solvency II, wie das die EU-Kommission vorgeschlagen hat. Damit würden langfristige Investitionen der Lebensversicherer, beispielsweise in Projekte der Energie- und Transportinfrastruktur, erschwert.

Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission befassen sich derzeit EU-Rat und das EU-Parlament. Ein gemeinsamer Gesetzgebungsprozess von Kommission, Rat und Parlament (Trilog) könnte 2023 beginnen. Die veränderten Regeln könnten dann frühestens ab Jahresende 2024 greifen.

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Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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