Jugendliche tippen auf ihr iPhone 6 ein. © dpa/picture alliance
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  • 08.03.2017 um 11:04
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Die Marktwächter der Verbraucherzentrale Hamburg haben sich Handyversicherungen einmal genauer angeschaut. Ergebnis: Damit die Versicherten nach einem Diebstahl auch wirklich Geld bekommen, müssen sie hohe Anforderungen seitens der Versicherer erfüllen. Hier kommen die Details.

Fast alle Handyversicherer zahlen laut den Marktwächtern im Falle eines Diebstahls nur dann, wenn der Verbraucher das Mobiltelefon im „persönlichen Gewahrsam mitgeführt hat“. Das heißt, der Kunde muss das Telefon so nah am Körper tragen, dass er einen Diebstahlversuch jederzeit bemerkt und abwehren kann.

Bei gut besuchten Veranstaltungen oder in vollen Bussen und Bahnen langt es etwa nicht, das Handy in der Handtasche oder Hosentasche zu tragen und immer mal wieder zu prüfen, ob es noch da ist. „Die Rechtsprechung verlangt, dass beispielsweise eine Handtasche mit einem Schloss gesichert werden muss, oder der Versicherte glaubhaft machen kann, dass seine Hand ständig auf der Tasche lag. Nur dann können Ansprüche geltend gemacht werden“, sagt Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Marktwächters Finanzen unter 1.019 Personen hat ergeben, dass 77 Prozent aller befragten Handybesitzer ihr Mobiltelefon so mit sich tragen, dass die Versicherung bei Diebstahl nicht zahlen müsste.

Die Marktwächter fragen daher nach dem Nutzen einer Handyversicherung. „Denn bei Raub oder Einbruchdiebstahl haftet in der Regel die Hausratversicherung – und die zahlt im Gegensatz zu vielen Handyversicherungen sogar den Neuwert und nicht etwa den Zeitwert des Geräts.“

Laut der Forsa-Umfrage besitzen knapp 40 Prozent der unter 30-jährigen erwachsenen Verbraucher eine Handyversicherung oder planen eine abzuschließen. Unter allen Erwachsenen sind es 17 Prozent.

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