Hat den Stichtag für viele Rückforderungen von Krankenkassen wegen fehlerhafter Klinikrechnungen auf den 9. November gesetzt: Gesundheitsminister Jens Spahn. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 02.11.2018 um 11:04
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Gesundheitsminister Jens Spahn plant, die Verjährungsfrist für Rückforderungen von Krankenkassen wegen fehlerhafter Klinikrechnungen zu verkürzen. Dabei geht es laut einem Medienbericht um einen dreistelligen Millionenbetrag.

Deutsche Sozialgerichte dürften bald ganz schön was zu tun bekommen. Grund dafür sind neue Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn. Er will die Verjährungsfrist für Rückforderungen von Krankenkassen wegen fehlerhafter Klinikrechnungen von vier auf zwei Jahre kürzen – und das rückwirkend bis 2017. Darüber hat das Handelsblatt berichtet.

Heißt also:

Forderungen aus Falschabrechnungen vor Ende 2017 will Spahn generell niederschlagen, falls sie nicht bis zur Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes geltend gemacht werden. Stichtag ist damit der 9. November. Laut Handelsblatt geht es wohl um zehntausende Abrechnungen und um Rückzahlungen in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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