Ein Arzt spricht mit seinem Patienten: Aber auch ein Gutachten des Sozialmedizinischen Dienstes genügt für die Beantragung von Krankengeld. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 08.08.2016 um 16:53
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:10 Min

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen nicht arbeiten können. Bedingung dafür: Ein Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit zuerst bestätigen. Es gibt allerdings eine Ausnahme von dieser Regel, urteilte nun das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

Ein Gutachten des Sozialmedizinischen Dienstes der Krankenkassen soll reichen, um erfolgreich Krankengeld zu beantragen. Eine zusätzlich ausgestellte Bestätigung von einem Arzt ist nicht unbedingt nötig. Das urteilte jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen L 5 KR 578/15).

Was war geschehen?

Ein Arbeitgeber kündigt seinem Mitarbeiter Ende November 2014 und zahlt das Entgelt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter. Mitte November erkrankt der besagte Arbeitnehmer. Ein Arzt bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit, die Krankenkasse veranlasst darüber hinaus eine Bestätigung durch den Sozialmedizinischen Dienst.

Der Betroffene bekommt das Krankengeld; zum 24. Februar 2015 soll es aber eingestellt werden. Der Grund der Krankenkasse: Der Patient habe die Arbeitsunfähigkeit nicht nahtlos durch eine Vorlage von entsprechenden ärztlichen Bescheinigungen nachweisen können. Der Mann zieht daraufhin vor Gericht.

Werbung

Das Urteil

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gibt dem Mann Recht. Zwar habe es bei den ärztlichen Bescheinigungen in der Tat eine Lücke von einem Tag gegeben. Das Gutachten des Sozialmedizinischen Dienstes habe aber die Arbeitsunfähigkeit über diesen Tag hinaus bescheinigt. Der Erkrankte erhielt daher bis Ende 2015 das ihm zustehende Krankengeld.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content