Die Versorgungslücke kann enorm sein. © Pixabay
  • Von Redaktion
  • 16.03.2020 um 13:45
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:15 Min
WERBUNG

Seit der Rentenreform im Jahr 2001 hat der Staat die Versorgung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit deutlich reduziert beziehungsweise eingestellt. Es gibt heute keinen Anspruch mehr auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Immer weniger Versicherte – nur vor dem 2. Januar 1961 geborene Bürger – können diese Leistung überhaupt noch beanspruchen.

Mehr zu den Hintergründen lesen Sie auf dem Signal Iduna Maklerblog.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort