Ein Rollstuhlfahrer fährt über Kopfsteinpflaster: Im Schnitt wird jeder vierte Deutsche im Laufe seines Lebens berufsunfähig. © picture alliance / Winfried Rothermel | Winfried Rothermel
  • Von Juliana Demski
  • 10.01.2022 um 17:31
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt – und damit zu einem Kerngebiet im Beratungsalltag von Versicherungsvermittlern. Der Versicherungsverband GDV hat nun sieben aktuelle Kennzahlen aufbereitet, die sich auch gegen das ein oder andere Vorurteil richten dürften.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sieben Fakten zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zusammengetragen, um so auf die Bedeutsamkeit einer BU-Absicherung hinzuweisen – darunter auch wichtige Zahlen, um möglichen Vorurteilen über die BU entgegenzutreten.

Erstens: BU-Anbieter leisteten zuverlässig

Laut dem GDV werden 81 Prozent der Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsrente von den Anbietern bewilligt. Lehnten Versicherer einen Leistungsantrag ab, liege das in den meisten Fällen daran, dass die versicherte Person noch zu mindestens 50 Prozent ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehe. Im Jahr 2019 sei dies in knapp der Hälfte aller Ablehnungen der Grund gewesen.

Weitere 12 Prozent der Antragsstellenden hätten im Laufe des Verfahrens nicht mehr auf die Ansprache des Versicherers reagiert – etwa weil es ihnen gesundheitlich wieder besser gegangen sei. Und in 13 Prozent der Fälle sei eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht die Ursache für eine Ablehnung gewesen.

Vor Gericht landen laut dem Verband nur wenige Fälle; nur 2,3 Prozent in 2020. Hiervon seien 58 Prozent der Verfahren mit einem Vergleich beendet worden, in 12 Prozent der Fälle habe ein Gericht dem Versicherungskunden Recht gegeben. In einem Viertel der Fälle (25 Prozent) habe das Gericht die Entscheidung des Versicherers bestätigt.

Zweitens: Gutachten seien selten – und oft zum Wohle der Versicherten

Viele Verbraucher fürchten Versicherungsgutachter, sollte es zu einem Leistungsantrag kommen. Das muss nicht sein, wie der GDV betont. Denn: In nur 6 Prozent der Fälle hätten die Unternehmen 2019 ein neutrales Gutachten für die Leistungsprüfung erstellen lassen. Vor allem bei komplexen Fällen könne jedoch eine fachärztliche Beurteilung erforderlich sein. Die gute Nachricht für Kunden: Mit 60 Prozent entscheide der Versicherer nach einem Gutachten zumeist positiv für die Versicherten.

Drittens: Zwischen drei und vier Monaten für Beschaffen und Prüfen der Unterlagen einplanen

Laut dem GDV lagen 2019 durchschnittlich 103 Tage zwischen der Antragsstellung und der Entscheidung des Versicherers. Die meiste Zeit gehe für das Einholen medizinischer Beurteilungen drauf. Zudem bräuchten die Antragsteller Zeit, um alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sobald alle Unterlagen vorlägen, benötigten die BU-Versicherer für die Entscheidung im Schnitt neun Tage.

Viertens: Jeden Vierten trifft es

Das wohl wichtigste Argument für eine BU: Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, sei sehr hoch, so der Verband. Für privat abgesicherte Personen liegt sie laut GDV bei 25 Prozent. Dazu stützt sich der Verband auf eine entsprechende Analyse der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) von 2018.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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