Tobias Neufeld ist Arbeitsrechtler und Altersversorgungs-Spezialist. © Tobias Neufeld
  • Von Oliver Lepold
  • 16.02.2021 um 12:01
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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sollte die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung stärken. Das ist nicht gelungen. Wie kann der Gesetzgeber jetzt nachbessern? Arbeitsrechtler und Altersversorgungs-Spezialist Tobias Neufeld erläutert das Problem und spricht über mögliche Lösungsansätze.

Pfefferminzia: Warum ist es über das vor drei Jahren eingeführte Betriebsrenten-stärkungsgesetz nicht gelungen, die Verbreitung von Betriebsrenten in kleineren und mittelgroßen Betrieben, KMU, zu erhöhen?

Tobias Neufeld: Im Gesetz steckt mit der Tarifexklusivität ein großer Webfehler. Denn viele KMU haben keine Tarifbindung und sehen diese faktisch als nachteilig an. Sie stehen außerhalb des Wirkungsbereichs des Gesetzes. Es wäre vorteilhafter gewesen, wenn man Betriebsvereinbarungen von Betriebsrat und Arbeitgeber als weitere Option zugelassen hätte. Und Unternehmen mit Tarifbindung verfügen oftmals schon über zahlreiche Versorgungsordnungen. Sie möchten nicht noch eine reine Beitragszusage aufsatteln und administrieren müssen. Die Vorstellung, dass Unternehmen für eine reine Beitragszusage andere Systeme einfrieren oder schließen, ist illusorisch.

Wie wirkt sich die Pandemie auf die Neigung von Arbeitgebern aus, eine bAV anzubieten und auf Arbeitnehmer, dieses Angebot auch anzunehmen?

Wir restrukturieren Altersversorgungssysteme und verhandeln mit Gewerkschaften und Betriebsräten. Dazu gehört auch die Reduktion oder Schließung von bAV. Diese Mandate sind seit einem Jahr deutlich häufiger geworden, die Konzeption einer neuen bAV hingegen beschränkt sich derzeit auf Branchen, die entweder Gewinner oder unberührt von der Krise sind, zum Beispiel weil ihr Geschäftsmodell sehr digital ist. Dort gilt weiterhin, dass Unternehmen über eine bAV qualifizierte Mitarbeiter gewinnen und binden. Gesamtwirtschaftlich wird man aber in fünf Jahren auf diese Zeit zurückblicken und feststellen, dass die Verbreitung der bAV zurückgegangen ist.

Was bedeutet es für die Branche, wenn Anbieter wie die Allianz das bAV-Neugeschäft über ihre Pensionskasse einstellen?

Das ist schon ein Signal für den Markt, zumal mehrere Pensionskassen aus unterschiedlichen Gründen das Neugeschäft eingestellt haben. Hier finden anders als bei der Allianz auch Eingriffe in Anwartschaften und Leistungsreduzierungen statt. Das schafft Angst bei vielen Arbeitgebern, die an ihre Subsidiaritätshaftung in der bAV denken. Während das früher bei Pensionskassen und auch bei Direktversicherungen eine rein akademische Diskussion war, ist das heute ein realistisches Risiko. Das Vertrauen in das System sinkt.

Bis heute gibt es kein einziges operierendes Sozialpartnermodell? Woran liegt das?

Das einzige Modell, der Hausvertrag der Talanx, ist gefühlt schon ewig in Vorbereitung. Es wird keine Signal- oder Repräsentanzwirkung für die Branche entfalten. Arbeitgeber und Gewerkschaften schieben sich offenbar gegenseitig den schwarzen Peter zu, wer bei Scheitern des Sozialpartnermodells am Ende der Schuldige ist. Meiner Ansicht nach befürchten beide Lager, dass falls das System angesichts der Rahmenbedingungen schlecht performt, sie als diejenigen dastehen, die den Arbeitnehmern etwas verkauft haben, was nicht im gedachten Maße funktioniert hat. Ich halte die reine Beitragszusage unter diesen Voraussetzungen insgesamt für gescheitert.

 Im Jahr 2023 soll das BRSG evaluiert werden. Was muss sich ändern?

Die vielen Rechtsunsicherheiten im BetrAVG machen eine Altersversorgung immer streit- und gerichtsanfällig, weil viele Fragen durch das Gesetz nicht geklärt sind. Zum Beispiel bei der Reorganisation von Versorgungswerken. Wichtig wäre ein Mechanismus, der bestehende bAV-Systeme durch die reine Beitragszusage rechtsicher ablösen kann, sodass eine attraktive echte Alternative entsteht. Man müsste die Möglichkeiten schaffen, dass Einrichtungen zur reinen Beitragszusage funktionieren und über Betriebs-vereinbarungen auch ohne Tarifbindung umgesetzt werden können. Und dorthinein müssten dann deutlich mehr Mittel fließen.

Wie sinnvoll wäre ein Obligatorium mit Opt-out-Option wie etwa in Großbritannien?

Großbritannien ist ein gutes Beispiel, das „auto-enrolment“ seit 2008 hat in der praktischen Umsetzung sehr gut funktioniert. Australien und Italien sind ebenfalls erfolgreiche Beispiele, wie die Verbreitung der bAV mit einem bAV-Obligatorium funktionieren kann. Das ist zwar alles auch schon vor dem BRSG debattiert worden, es gab aber keinen politischen Konsens dafür und so kam es zur Kompromisslösung der Beitragszusage. Wir müssen angesichts wachsender Versorgungslücken nun aber über ein solches Modell auf jeden Fall neu debattieren. Ich habe aber Zweifel, dass es umgesetzt wird.

Welche Beratungsansätze sind für Makler in der bAV besonders empfehlenswert?

In vielen Betrieben scheitert es schlicht daran, dass Produkte und Möglichkeiten nicht verstanden werden. Wenn dann Frust beim Arbeitnehmer aufkommt, kauft er sich lieber ein neues Auto, anstatt Entgelt umzuwandeln. Makler sollten die Komplexität der bAV, insbesondere die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verankerung, besser erklären. Dazu gibt es auch wirksame digitale Lösungen. Arbeitnehmer, Betriebsrat und Arbeitgeber müssen verstehen, welche fünf oder sechs Optionen sie für unterschiedliche Erwerbssituationen in ihrem konkreten Betrieb haben. So etwas kann nicht ergoogelt werden, das muss der Makler vorrechnen, die Vorteile müssen individuell anhand konkreter Berechnungen plakativ werden.

 

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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